Waldorf Frommer Abmahnung: Conjuring 2 – 915 €

Waldorf Frommer Abmahnung: Conjuring 2 – 915 €
04.11.2016197 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnen derzeit verstärkt das Verbreiten des Films „Conjuring 2“ ab. Betroffene Anschlussinhaber sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und insgesamt 915,00 € bezahlen.

Unterlassungserklärung


Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern die betroffenen Anschlussinhaber auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugunsten des jeweiligen Rechteinhabers abzugeben - im Falle des Films "Conjuring 2" zugunsten der Warner Bros. Entertainment GmbH.
Nicht selten wird vorschnell zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten, quasi als Allheilmittel. In vielen Fällen ist das schlicht falsch. Die Unterlassungserklärung bindet den Unterzeichner lebenslänglich und kann im Falle der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsversprechen Vertragsstrafen in Höhe von 5.100,00 € nach sich ziehen. Es will also wohl überlegt sein, ob eine solche Erklärung - mit welchen Modifikationen auch immer - wirklich abgegeben werden muss.
Die Konstellationen, in denen der Anschlussinhaber schlicht nicht für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet, mehren sich stetig. Aufgabe einer guten Verteidigung gegen Waldorf Frommer Abmahnungen sollte daher in aller erster Linie sein, gründlich zu prüfen, ob denn überhaupt ein Unterlassungsanspruch gegen den Anschlussinhaber besteht.
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kommt nur dann in Betracht, wenn der Anschlussinhaber den Film "Conjuring 2" entweder selbst geladen hat oder er aber ausnahmsweise für die Rechtsverletzung Dritte haftet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits in seiner ersten Entscheidung zum Filesharing (Urteil vom 12.05.2010 - Sommer unseres Lebens) in diesem Zusammenhang klargestellt, dass der Anschlussinhaber als sog Störer nur unter engen Voraussetzungen für Dritte wie Kinder, Ehepartner, Mitbewohner, Untermieter etc. haftet.
"Da die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers nach der Rechtsprechung des Senats die Verletzung von Prüfpflichten voraus".

Nur wenn dem Anschlussinhaber die Verletzung von Prüf- und/oder Überwachungspflichten nachgewiesen werden kann, haftet er ausnahmsweise für die Rechtsverletzungen Dritter. Natürlich versuchen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer dies anders darzustellen. Aber letztlich haben Abgemahnte die Rechtsprechung des BGH im Rücken und sollten sich deshalb nicht einschüchtern lassen.
Betroffene tun sich also sicherlich einen Gefallen, sich im Vorfeld gerade in Bezug auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch von einem qualifizierten Rechtsanwalt, nach Möglichkeit einem Fachanwalt für Urheber- und medienrecht, beraten zu lassen.

Schadensersatz: 700 € für einen Film?

Ob der Warner Bros. Entertainment GmbH tatsächlich eine Anspruch auf Schadensersatz zusteht und wenn, ob in der konkreten Höhe sollte ebenfalls gut geprüft werden. Grundsätzlich haftet - im Gegensatz zum Unterlassungsanspruch - nur der Täter auf Schadensersatz, nicht aber der Störer. Also nur derjenige, der den Film tatsächlich selbst in einer Tauschbörse runter- und gleichzeitig hochgeladen hat, haftet auf Schadensersatz.
Insofern sind die Konstellationen, in denen der Anschlussinhaber tatsächlich selbst für den Upload des Films "Conjuring 2" verantwortlich ist, die denkbar schlechtesten. In diesen Konstellationen ist außer Schadensbegrenzung wenig möglich. Aber auch hier können die geforderten Beträge mit der entsprechenden Argumentation oft noch erheblich reduziert werden, so dass man schon noch "mit einem blauen Auge" davonkommen kann.
Der Störer haftet hingegen- wie schon oben erwähnt - nicht auf Schadensersatz. Er haftet aber auf die Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, die allerdings nur einen kleinen Betrag ausmachen.


Rechtsanwaltskosten: 215 €


Diese vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten oder auch Abmahnkosten sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in aller Regel auf 124,00 € begrenzt, auch wenn die Rechtsanwälte Waldorf Frommer hier regelmäßig argumentieren, diese Deckelung sei in diesem Einzelfall "unbillig".
Wir haben auf unserer Internetseite ein Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf Waldorf Frommer Abmahnungen zusammengestellt. Hier können sich Betroffene einen ersten guten Überblick über ihre Situation verschaffen und sich mit den gängigsten Verteidigungs- aber auch Angriffsmittel gegen Waldorf Frommer Abmahnungen vertraut machen.
Darüber hinaus bieten wir zu Waldorf Frommer Abmahnung sieben Tage in der Woche eine kostenlose Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90


Unsere Kanzlei verteidigt seit bald zehn Jahren gegen Waldorf Frommer Abmahnungen. Wir haben in den letzten Jahren mindestens 18.000 Abmahnungen bearbeitet und unzählige gerichtliche Verfahren geführt. Wir können mit Fug und Recht behaupten, uns in der Materie Filesharing auszukennen. Unsere Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht garantieren eine Beratung auf höchstem fachlichen Niveau.
Unsere Kompetenz und Erfahrung für Ihren Erfolg.
Seit einiger Zeit sind wir dazu übergegangen, von uns erstrittene Gerichtsentscheidungen im Volltext zu veröffentlichen, damit auch Sie sich ein Bild davon machen können, wie die Gerichte "ticken". Im Folgenden finden Sie eine Auswahl aktueller gerichtlicher Entscheidungen, die sämtlich mit einer vollständigen Klageabweisung endeten, so dass unsere Mandanten jeweils keinen Cent für die unberechtigte Inanspruchnahme bezahlen mussten. Machen Sie sich selbst ein Bild:

AG Bielefeld 42 C 552/14

AG Charlottenburg 206 C 371/14

AG Charlottenburg 224 C 342/14

AG Bochum 55 C 268/14

AG Charlottenburg 210 C 231/13

AG Charlottenburg 207 C 175/13

AG Hamburg 31c C 364/14

AG Charlottenburg 210 C 330/13

AG Charlottenburg 224 C 180/14

AG Düsseldorf 57 C 3571/14

AG Charlottenburg 224 C 486/13

AG Charlottenburg 224 C 175/14

AG Charlottenburg 214 C 172/14

AG Charlottenburg 206 C 281/14

AG Freiburg 13 C 1898/14

AG Charlottenburg 206 C 285/14

AG Charlottenburg 225 C 184/14

AG Charlottenburg 224 C 367/14

AG Charlottenburg 210 C 273/14

AG Charlottenburg 206 C 430/14

AG Charlottenburg 217 C 103/14

AG Charlottenburg 213 C 128/14


Wenn auch Sie von einer urheberrechtlichen Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer z.B. im Auftrag der Waner Bros. Entertainment GmbH für einen Film wie "Conjuring 2" betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.


Florian Sievers
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


Sievers & Collegen
- Rechtsanwaltskanzlei -
Olympische Straße 10
14052 Berlin - Charlottenburg (Westend)


Email: f.sievers@recht-hat.de
Fon: 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de