Abmahnung Günther Dahms wegen der Marke „Coast“

Abmahnung Günther Dahms  wegen der Marke „Coast“
12.08.2016363 Mal gelesen
Günther Dahms mahnt vertreten durch Rechtanwälte Hübsch & Weil wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „Coast“ ab.

Welchen Vorwurf erhebt Günther Dahms in der Abmahnung?

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird der  Vorwurf einer Markenrechtsverletzung gemacht. Konkret soll er die Bezeichnung "Coast" zum Vertrieb von Möbeln über seinen Onlineshop in unberechtigter Weise verwendet haben und dadurch die Rechte von Günther Dahms an der Marke "Coast" verletzt haben.

Was fordert Günther Dahms?

Der Abgemahnte wird mittels Schreiben aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in Bezug auf die Verletzungshandlung abzugeben. Außerdem soll er die Kosten für die Abmahnung zahlen.

Was können sie tun, wenn sie eine Abmahnung erhalten haben?

Falls sie ebenfalls eine Abmahnung der Rechtsanwälte Hübsch & Weil für Günther Dahms  erhalten haben, sollten sie diese keinesfalls ignorieren. Stattdessen ist es ratsam die folgenden Schritte zu beachten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn sie rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir beraten deutschlandweit und unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.