Immobiliendarlehen bei der Sparda Bank Nürnberg durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen widerrufen

Immobiliendarlehen bei der Sparda Bank Nürnberg durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen widerrufen
14.01.2016201 Mal gelesen
Günstige Gelegenheit zur Umschuldung

Bindet Sie eine Laufzeitvereinbarung der Sparda Bank Nürnberg an ein Altdarlehen mit hoher Zinslast? Bankkunden, die sich heutzutage Geld für eine Immobilienfinanzierung leihen, zahlen deutlich weniger Zinsen und sparen dadurch eine Menge Geld. Für zahlreiche Verbraucher bieten die Widerrufsbelehrungen der Banken, so wohl auch die der Sparda Bank Nürnberg, eine Chance auf einen Ausstieg aus dem Darlehen. Durch einen Widerruf der Kreditverträge mit der Sparda Bank Nürnberg können Darlehensnehmer günstig umschulden und eine Menge Geld sparen.

"Widerrufsjoker" gegenüber der Sparda Bank Nürnberg durch verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs möglich

Verbrauchern, also privat Handelnden, steht ein Widerrufsrecht für Immobilienkreditverträge zu. Ohne Gründe angeben zu müssen, können sie sich vom Vertrag lossagen. Doch gewöhnlich gilt dafür eine Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss. Die Rechtsprechung des obersten Gerichts in diesen Sachen, des Bundesgerichthofs, ermöglicht es Verbrauchern jedoch in bestimmten Fällen auch Jahre nach dem Vertragsschluss noch zu widerrufen. Denn der BGH lässt die Frist zum Widerruf dann nicht zu laufen beginnen, wenn die Bank ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrte. Schätzungen zufolge ist ein Großteil der seit 2002 verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Betroffene Kunden der Sparda Bank Nürnberg können daher heute noch ihre Darlehensverträge widerrufen und vom aktuellen niedrigen Zinsniveau profitieren.

Widerruf des Darlehens gegenüber der Sparda Bank Nürnberg vermeidet kündigungsbedingte Vorfälligkeitsentschädigung

Diese Möglichkeit, so aus älteren Darlehensverträgen auszusteigen, wird im Volksmund hauptsächlich deshalb "Widerrufsjoker" bezeichnet, weil sie viel Geld spart. Denn ein Ausstieg aus dem Darlehensvertrag der Sparda Bank Nürnberg kann auch durch eine vorzeitige Kündigung erreicht werden. Problematisch daran ist jedoch, dass sich die meisten Banken die Kündigung vor Fälligkeit mit einer hohen Entschädigungszahlung bezahlen lassen, der Vorfälligkeitsentschädigung. Sie kann mehrere Zehntausend Euro umfassen und daher die erwartete Zinsersparnis der Refinanzierung zunichtemachen. Bei einem Widerruf können Banken wie die Sparda Bank Nürnberg eine solche Vorfälligkeitsentschädigung nicht fordern.

Für 2016 geplanter Gesetzesentwurf gefährdet zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht

Dieser attraktive Ausweg aus teuren Altdarlehen der Sparda Bank Nürnberg könnte indes aufgrund einer angekündigten Gesetzesänderung lediglich noch wenige Monate zur Verfügung stehen. Im Juni 2016 soll das Widerrufsrecht für Altdarlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 auslaufen. Kunden der Sparda Bank Nürnberg, die einen Widerruf in Erwägung ziehen, sollten zeitnah die Prüfung ihrer Vertragsunterlagen veranlassen. Denn einer Widerrufserklärung sollte eine genaue rechtliche Prüfung der Belehrung vorausgehen, um Erfolg zu haben.

Irreführende Angabe des Beginns der Widerrufsfrist in Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank Nürnberg

Die Sparda Bank Nürnberg belehrte ihre Kunden folgendermaßen über den Fristbeginn: "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen

- ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung,

- die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags

zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses."

Diese Belehrung über den Fristbeginn ist jedoch nicht eindeutig genug. Denn für die Kunden der Sparda Bank Nürnberg könnte es sich so darstellen, als wäre der Tag des Vertragsschlusses bei der Fristberechnung mitzuzählen, wenn die weiteren notwendigen Ereignisse bereits vor diesem Tag eingetreten sind. Aus der Formulierung wird nicht klar, ob sich "einen Tag nachdem" auch auf den Vertragsschluss bezieht. Diese Deutung der Textpassage entspräche jedoch nicht der Rechtslage. Denn der Tag des Vertragsschlusses ist bei der Fristberechnung nicht mitzuzählen.

Missverständliche Fristbeschreibung zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen in Belehrungstexten der Sparda Bank Nürnberg

Darüber hinaus beschrieb die Sparda Bank Nürnberg den Beginn der Frist zur Erfüllung der aus dem Widerruf entstehenden Ansprüche in missverständlicher Weise. Denn sie belehrte: "Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Willenserklärung erfüllen." Die Formulierung lässt allerdings offen, welche Willenserklärung gemeint ist. Sie kann von Kunden der Sparda Bank Nürnberg auch dahingehend falsch verstanden werden, dass die Willenserklärung auf Abschluss des Darlehensvertrags und nicht die Widerrufserklärung gemeint ist und der Verbraucher das ausbezahlte Darlehen 30 Tage nach seiner Vertragserklärung zurückzahlen muss. Dieses Verständnis würde die Rückzahlungsfrist erheblich verkürzen und könnte daher die Darlehensnehmer von der Widerrufserklärung abhalten.

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  4. Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet
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Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet

Weitere Informationen zum Widerruf gegenüber der Sparda Bank Nürnberg finden sich unter:

https://www.wvr-law.de/sparda-bank-nuernberg-widerruf