Venture Plus-Fonds: Kein Interesse der Venture + - Verantwortlichen an Gesellschafterversammlung

Venture Plus-Fonds: Kein Interesse der Venture + - Verantwortlichen an Gesellschafterversammlung
24.10.2016200 Mal gelesen
Die "Interessengemeinschaft – IG V+ Fonds 1-3" bündelt die Interessen der Anleger der 2005 aufgelegten V+ Fonds mit dem Ziel, nichts unversucht zu lassen, das Geld der Anleger zu retten.

Dazu müssen alle Möglichkeiten der Fonds-Fortführung ausgelotet werden. Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, Anlegerschutzanwalt aus Bad Salzungen, vertritt die rechtlichen Interessen von  V Anlegern und nahm in dieser Funktion auch mit zahlreichen Vollmachten ausgestattet an der Gesellschafterversammlung der Fonds am 14. Oktober 2016 in München teil. Seitens der IG musste man allerdings schnell erkennen, dass die Versammlung nicht nur aufgrund der schwachen Beteiligung nicht beschlussfähig war, sondern insbesondere, weil die Verantwortlichen des Fonds nicht anwesend waren. Dr. Pforr: "Offensichtlich vermutete man ein ähnliches Desaster wie im Sommer 2016, als der Geschäftsführung mehrheitlich keine Entlastung erteilt worden war.

Dieter Gassmann, Vorsitzender der IG V :  "Das ist ein nicht tragbares und auch nicht entschuldbares Verhalten der Verantwortlichen. Dadurch verkam eine wichtige Veranstaltung zur reinen Informationsveranstaltung."  Für Rechtsanwalt Dr. Pforr ist die ganze Angelegenheit "völlig unerträglich": "Die Situation kann so nicht hingenommen werden, die Anleger müssen das Gefühl bekommen, dass sich seitens der Fondsverwaltung niemand für ihre Ängste und Sorgen interessiert."

Die IG behält sich nun weitere Schritte vor und wird sich mit der Anlegerschutzkanzlei Dr. Pforr intensiv über die weiteren Schritte beraten. Opfer der V Fonds können jederzeit der IG beitreten und weitere Informationen abrufen sowie Mitarbeitsmöglichkeiten erfragen.  Dr. Thomas Pforr: "Die Sachverhalte sind eigentlich klar: Die V Fonds waren von Beginn an höchst Risiko behaftet, das hohe Risiko wurde durch offensichtliche Managementfehler noch dupliziert. Zudem sollte die strafrechtlich relevante Seite der Fonds-Geschäftsführung weiter beleuchtet werden, um mögliche Verantwortliche über diese Schiene direkt in Regress nehmen zu können.

Die V Fonds boten unternehmerische Beteiligung mit hohen Risiken - so genannte Ziel-Investments. Viele Anleger sind aber von einer "sicheren Sache" ausgegangen und haben das investierte Geld sogar für die Altersvorsorge eingeplant. Sie erfuhren leider viel zu spät, dass es erhebliche Verlustrisiken auch durch mangelhafte Handelbarkeiten der V -Produkte gab. Heißt: Die Projekte der V -Finanzierer waren kaum kalkulierbar, hinzu machten hohe Geschäftsführungskosten die V -Fonds 1 - 3 sehr schnell zu einem "verlorenen Investment" - Dr. Pforr: "Hätte man rechtzeitig die Reißleine gezogen, dann hätte es nicht zum schon lange absehbaren Totalverlust der Anleger kommen müssen. Rechnet man das aktuelle Vermögen gegen ausstehende Forderungen, so bleibt halt wenig übrig für die Anleger. Daran etwas zu ändern liegt offensichtlich nicht im Interesse der Geschäftsführer!"

Im Nachgang zu der dubiosen Veranstaltung bleibt festzustellen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, da von Seiten der XOLARIS-Kapitalverwertungsgesellschaft der Fonds -  vertreten durch deren Geschäftsführer Stefan Klaile - nach dem Dafürhalten der IG und deren Rechtsvertretung keine erfolgversprechende Perspektive präsentiert werden konnten. Hier kritisieren Branchenkenner vor allem die Qualität der aktuellen Investitionen sowie die weiterhin offensichtlich viel zu hohen Verwaltungskosten. Dr. Pforr: "Das kann einfach nicht gutgehen...!"



Mehr Informationen: http://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de/themen/fonds-kapitalanlagen/venture-plus-fonds/venture-plus-fonds153.html