eBay (Massen-) Abmahnung Bettina Meyer durch Helge Stackfleth Rechtsanwalt

eBay (Massen-) Abmahnung Bettina Meyer durch Helge Stackfleth Rechtsanwalt
12.03.20132565 Mal gelesen
Heute wurden uns bereits drei Abmahnungen der Frau Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth übermittelt. Es geht in den Abmahnungen um die Grundpreisangabe. Kosten werden nach Gegenstandswert 10.000 EUR gefordert. Es könnte sich um eine Massenabmahnung handeln. Rechtsmissbrauch?

Uns liegt eine Abmahnung vom 4.3.2013 mit dem Aktenzeichen 41/13, eine weitere Abmahnung vom 7.3.2013 mit dem Aktenzeichen 149/13 und erstaunlicherweise eine dritte Abmahnung vom 8.3.2013 mit dem Aktenzeichen 140/13 vor. Die letzte bekannte Abmahnung vom 7.3.2013 trägt bereits das Aktenzeichen 196/13!

155 neu angelegte Akten in 4 Tagen!!! Alles Abmahnungen?

Unterstellt, es wären 155 Abmahnungen ausgesprochen worden, dann würde das dem Kollegen Stackfleth über 100.000 EUR Einnahmen bescheren (Streitwert 10.000 EUR, 651,80 EUR netto pro Abmahnung). 

Die Aktenzeichen könnten den Rückschluss zulassen, dass hier binnen kürzester Zeit möglicherweise 155 Abmahnungen ausgesprochen worden sind. Ich betone, dass es sich hier um eine Vermutung von uns handelt. Wenn wir in kürzester Zeit bereits 9 Abmahnungen erhalten, obwohl wir noch gar nicht darüber berichtet haben, dann ist meinst mehr an der Sache dran.

Für einen Einzelanwalt sind jedenfalls 155 neue Aktenzeichen in nur 4 Tagen eine enorme Leistung. Wie lange Herr Stackfleth bereits als Rechtsanwalt zugelassen ist, ist mir unbekannt. Eigentlich ist es möglich über das öffentlich einsehbare Register der Bundesrechtsanwaltskammer das Zulassungsdatum zu ermitteln. Bei Herrn Stackfleth fehlt überraschenderweise diese Angabe.

Eine dieser drei Abmahnungen ist aus meiner Sicht bereits zu Unrecht ausgesprochen worden, weil beim abgemahnten Händler die Grundpreise korrekt dargestellt worden sind. Ein anderer Kollege hat mir telefonisch mitgeteilt, sein Mandant sei abgemahnt worden, obwohl der Grundpreis mit dem Endpreis identisch war und folglich gar kein Grundpreis angegeben werden musste. Das wäre dann schon die zweite unberechtigte Abmahnung der 9 bekannten Fälle.

 

Indizien, die aus meiner Sicht für einen Rechtsmissbrauch sprechen:

1. Für einen Rechtsmissbrauch spricht aus meiner Sicht unter anderem, dass die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung auf den gleichen Tag fallen (OLG Hamm, Urteil vom 28. Juli 2011, Az. I-4 U 55/11).

2. Auch soll eine Unterlassungserklärung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs abgegeben werden.

3. Eine "schlampige" Arbeitsweise ist auch ein Indiz für Missbrauch (hier bereits 2 unberechtigte Abmahnungen von 9 bekannten Abmahnfällen).

4. Auch das Abmahnen von nur einem einzigen "sicheren" Verstoß - nämlich der Grundpreisangabe - spricht für ein missbräuchliches Verhalten. 

5. Bisher scheinen alle Abmahnungen - abgesehen von der Anschrift des Adressaten - wortgleich zu sein. 651,80 EUR für eine Textbausteinabmahnung, die in 5 Sekunden erstellt ist?

6. Auch eine geringe Verkaufstätigkeit spricht für Missbrauch. Derzeit (Stand 12.3.2013 15:00 Uhr) hat Frau Meyer gerade einmal 197 Artikel bei eBay eingestellt. In den letzten 6 Monaten hat Frau Meyer 899 Bewertungen erhalten. Dies sind mal gerade 149 Bewertungen im Monat. Wenn ich mir die durchschnittlich erzielten Preise ansehe, dann liegen diese bei etwa 20 EUR. Ich mutmaße, dass Frau Meyer rund 3.000 EUR Umsatz monatlich erwirtschaftet.

7. Es deutet sich ein Missverhältnis zwischen Umsatz und Abmahntätigkeit an. 

Könnten Umsatz und Anzahl der Abmahnungen daher möglicherweise in einem Missverhältnis stehen?

 

Was sollte man jetzt machen?

Unterschreiben Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht voreilig und zahlen Sie auch nicht die verlangten Beträge. Hier sollte kritisch geprüft werden, ob möglicherweise eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit vorliegt.

Was alles für einen Rechtsmissbrauch sprechen kann, können Sie hier nachlesen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, die Rechtsprechnung zu durchforsten und 60 Indizien aufzuspüren.

Sie sollten die Abmahnung in jedem Falle ernst nehmen. Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten und keine Experimente mit der Abmahnung machen. Im Falle einer Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten:

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an.

Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Wir prüfen Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufen Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen seine Einschätzung dazu mitzuteilen. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten. Das erste Gespräch dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie. Nach dem geführten Gespräch wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist. Selbstverständlich nennen wir Ihnen auch unser Beratungshonorar im Falle einer Vertretung. In den meisten Abmahnfällen vereinbaren wir ein pauschales Honorar mit Ihnen. Die anfallenden Kosten stehen daher von Anfang an fest. Weitere Kosten, als die Ihnen genannten, entstehen nicht. Wir klären Sie stets über die anfallenden Kosten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht.


Wir haben Erfahrung aus über 5.000 Beratungen in Sachen Abmahnungen.

Die Kanzlei Gerstel ist eine Fachanwaltskanzlei, speziell für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.


Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.abmahnspezialist.de


Update:  9 Abmahnungen bekannt!

Es melden sich immer mehr Betroffene und Kollegen / Kolleginnen, die Abmahnungen von Frau Meyer vorliegen haben. Der Verdacht des Rechtsmissbrauchs scheint sich zu erhärten. Wir erweitern die Liste, sobald wir neue Erkenntnisse haben. Sollten auch Sie betroffen sein, dann nennen Sie uns doch bitte das Aktenzeichen Ihrer Abmahnung und das Datum der Erstellung. Nur gemeinsam ist es möglich, einen möglichen Rechtsmissbrauch nachzuweisen!

Aktenzeichen    Abmahnung vom

41/13                  4.3.2013

45/13                  5.3.2013

74/13                  5.3.2013

85/13                  5.3.2013

129/13                7.3.2013

149/13                7.3.2013

140/13                8.3.2013

181/13                8.3.2013

196/13                7.3.2013

 

Den aktuellen Stand der Massenabmahnung können Sie hier weiterverfolgen.

PS: Frau Meyer hat mir am 17.3.2013 um 22:41 Uhr per E-Mail mitgeteilt, dass Sie die Abmahnungen mit sofortiger Wirkung zurückzieht.

Und Jetzt? Schadensersatz? Regressansprüche? Strafanzeige