Neue Abmahnwelle RAe Nümann + Lang sowie Kanzlei Bindhard/Fiedler/Rixen/Zerbe

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
13.04.20102127 Mal gelesen
Neue Abmahnwelle wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen für Bushido feat. Karel Gott "Für immer jung"
 
Neben der Kanzlei Nümann Lang mahnt nun auch die Kanzlei Bindhard/Fiedler/Rixen/Zerbe wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Titel "Für immer jung" von Bushido feat. Karel Gott ab. Vorgeworfen wird das illegale Zugänglichmachen des Werkes im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes (besser bekannt als Internet-Tauschbörsen).
 
Desweiteren ist die Kanzlei Nümann Lang auch für die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH mit Darbietungen der Musikgruppe Culcha Candela mit ihrem Song "Monsta", die Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter mit dem Musiktitel " Evacuate the Dancefloor" sowie die Herren Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Peifer und Manuel Reuter mit dem Lied "Fever" tätig.
 
Die Abmahnschreiben sind alle gleich aufgebaut. Sie beinhalten neben den allgemeinen Rechtsausführungen ein Vergleichsangebot von 450,00 Euro sowie eine vorgefertigte Unterlassungserklärung. Mit Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung und vollständigen Bezahlung des Vergleichsbetrages sei die Angelegenheit erledigt. Hier ist aber Vorsicht geboten. Eine unüberlegte Gegenzeichnung einer zunächst harmlos klingenden Klausel, kann hinterher kostspielige Folgen hervorrufen.
 
Vorwiegend besteht Einigkeit darüber, dass der Abgemahnte nicht gänzlich untätig bleiben soll.
 
Welche Vorgehensweise in Ihrem Einzelfall am sinnvollsten ist, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Neben dem juristischen Rat erhalten Sie auch Informationen über die eventuellen Kosten des weiteren Vorgehens.