Abfindungsrechner bei Kündigung: Wie hoch ist Ihr Abfindungsanspruch?

Taschenrechner
16.12.2021212 Mal gelesen
Mit einem Abfindungsrechner lässt sich online berechnen, welche Abfindungssumme nach einer Kündigung angemessen ist.

Wer eine Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen hat, möchte wissen, wie hoch seine Abfindung ausfallen könnte. Mit einem Abfindungsrechner lässt sich die mögliche Abfindungssumme ganz einfach online berechnen. Der Abfindungsrechner der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN zeigt betroffenen Arbeitnehmern kostenlos an, welche Abfindung sie von ihrem Arbeitgeber erwarten können.

Was berechnet der Abfindungsrechner?

Mit dem Abfindungsrechner können Arbeitnehmer sich die sogenannte Regelabfindung berechnen. Zwar gibt es für Abfindungen keine einheitliche Regel, aber die Regelabfindung dient dem Anwalt für Arbeitsrecht als Untergrenze für die Höhe der Abfindung. Die Regelabfindung beträgt pro Beschäftigungsjahr 0,5 Brutto-Monatsgehälter.

Doch viele Abfindungen fallen höher aus: Anstelle von Abfindungen auf Basis von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr können auch Abfindungen mit einem Faktor von 1,0 oder sogar 1,5 ausgehandelt werden. Auch ein Faktor von 2,5 wurde von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht bereits erzielt.

Wie wird die Abfindung bei Kündigung ermittelt?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung oder bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags gibt es nicht. Es handelt sich in der Regel um ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers, der sich damit eine teure Kündigungsschutzklage ersparen möchte. Die Abfindung sollte so kalkuliert werden, dass sie eine angemessene Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist. Der Abfindungsrechner berechnet kostenlos die Summe, die angemessen erscheint.

Abfindungsrechner: Welche Abfindungshöhe gilt als angemessen?

Zwar besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung, dennoch hat sich zur Berechnung der Abfindung eine Formel durchgesetzt: Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit in Jahren = mögliche Abfindung. Die Formel ist im Abfindungsrechner hinterlegt, sodass der Abfindungsrechner nach der Eingabe der Daten automatisch eine angemessene Abfindungssumme anzeigt.

Die Länge der Betriebszugehörigkeit wird auf ganze Jahre auf- oder abgerundet. Wenn die Kündigung mitten im Jahr erfolgt, wird nach sechs Monaten auf ein ganzes Jahr aufgerundet. Der Abfindungsrechner berechnet die Abfindung in Brutto. Beim Bruttomonatsgehalt wird das durchschnittliche Monatsgehalt eines Jahres in Brutto zugrunde gelegt.

Abfindung berechnen mit dem Abfindungsrechner

Zur Berechnung der Abfindung dient die letzte Lohnabrechnung, die den im laufenden Jahr erhaltenen Bruttolohn ausweist. Hinzu kommen noch Sondervergütungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni, Zuschläge oder Provisionen, die im laufenden Kalenderjahr noch ausgezahlt werden würden.

Die errechnete Summe wird durch die Anzahl der vergangenen Monate des Kalenderjahres geteilt. Daraus ergibt sich die durchschnittliche Monatsvergütung, die der Abfindungsrechner bei Kündigung ermittelt. Er zeigt die Abfindung an, die mindestens verlangt werden kann.

Auf die Abfindung müssen Arbeitnehmer zwar keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber sie muss versteuert werden. Zur Berechnung der Steuern wird aber nur ein Fünftel der Summe zugrunde gelegt - unabhängig von der Steuerklasse. Zum Jahresgehalt zählt man also noch ein Fünftel der ausgezahlten Abfindung hinzu, um das zu versteuernde Jahreseinkommen zu ermitteln.

Abfindungsrechner: Abfindung berechnen lassen und durchsetzen!

Der Abfindungsrechner bietet nur einen ersten Anhaltspunkt für die Berechnung der möglichen Abfindung. Die tatsächliche Höhe der Abfindung wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei verhandelt. Es können also noch deutlich höhere Summen erzielt werden als vom Abfindungsrechner berechnet.

Wurde Ihnen gekündigt? Die Anwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei VON RUEDEN helfen Ihnen gern, Ihren Anspruch auf Abfindung zu berechnen. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Verhandlung Ihrer Abfindung in einer angemessenen Höhe. Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner und unsere kostenlose Erstberatung. Wir setzen uns für Ihr gutes Recht ein.