Hansa Treuhand HT Twinfonds: Für Anleger muss nach Insolvenz noch nicht alles verloren sein

Hansa Treuhand HT Twinfonds: Für Anleger muss nach Insolvenz noch nicht alles verloren sein
13.02.2017191 Mal gelesen
Anleger des von Hansa Treuhand aufgelegten Schiffsfonds HT Twinfonds müssen hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten.

Denn die Gesellschaften beider Fondsschiffe sind inzwischen insolvent. "Wenn sich die Anleger jetzt nicht gegen die drohenden Verluste wehren, ist ihr Geld verloren", sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Hansa Treuhand legte den Schiffsfonds HT Twinfonds Anfang 2008 auf. Der Dachfonds investierte in die beiden Containerschiffe MS HS Bach und MS HS Bizet. Anleger konnten mit einer Mindestbeteiligung von 20.000 Euro dabei sein und dachten wohl, ihr Geld sicher und profitabel angelegt zu haben. Denn in dieser Art wurden Beteiligungen an Schiffsfonds in den Anlagebratungsgesprächen häufig dargestellt. Doch für die Anleger kam es ganz anders. Ihre Beteiligung am HT Twinfonds stand im Grunde genommen von Anfang an unter keinem guten Stern. Denn nach dem Ausbruch der weltweiten Finanz- und Wirtschafskrise 2008 gerieten auch etliche Schiffsfonds ins Schlingern. Aufgrund von Überkapazitäten und sinkender Nachfrage waren die erforderlichen Charterraten nicht mehr zu erzielen. In der Folge blieben häufig zunächst die Auszahlungen aus und am Ende stand doch noch die Insolvenz.

Anders ist es auch den Fondsschiffen des Hansa Treuhand Twinfonds nicht ergangen. Nachdem für die Gesellschaft der MS HS Bach schon Anfang 2016 Insolvenz angemeldet werden musste, wurde am 9. November 2016 auch das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffahrts-Gesellschaft "HS BIZET" mbH & Co. KG eröffnet (Az.: 47 IN 87/16). Für die Anleger dürfte das der Super-GAU sein. Denn ihr investiertes Geld könnte nun komplett verloren sein.

"Allerdings stehen gerade bei Beteiligungen an Schiffsfonds die Aussichten gut, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können", so Rechtsanwalt Jansen. Das liegt daran, dass die Anleger häufig fehlerhaft beraten wurden. Denn in den Beratungsgesprächen wurden oft nur die Vorzüge von Schiffsfonds dargestellt, ihre Risiken aber ganz oder teilweise verschwiegen. Die Berater wären allerdings dazu verpflichtet gewesen, über Risiken wie die Möglichkeit des Totalverlusts oder das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung umfassend und verständlich aufzuklären. "Diese Aufklärung ist häufig nicht nur ausgeblieben, sondern es wurde noch einer draufgesetzt und Schiffsfonds auch als Baustein zur Altersvorsorge angepriesen. Das sind spekulative Geldanlagen wie Schiffsfonds aber grundsätzlich nicht. Um das zu wissen, hätte es nicht erst der Finanzkrise und ihre Folgen für die Handelsschifffahrt bedurft. Wer derart falsch beraten wurde, kann Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen", erklärt Rechtsanwalt Jansen.


Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht