Volkswagen-Affäre - Kann ich jetzt den Kaufpreis meines Autos mindern?

Volkswagen-Affäre - Kann ich jetzt den Kaufpreis meines Autos mindern?
24.09.2015822 Mal gelesen
Berlin - Die Volkswagen AG hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass auch Fahrzeuge auf dem europäischen Markt von dem Abgasskandal betroffen sein könnten.

Berlin - Die Volkswagen AG hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass auch Fahrzeuge auf dem europäischen Markt von dem Abgasskandal betroffen sein könnten. "Uns wurde mitgeteilt, dass auch in Europa Fahrzeuge der 1,6- und der 2,0-Liter Dieselmotoren betroffen sind", sagte Bundesverkehrsminister Dobrindt am Donnerstag.  In den USA war vergangene Woche bekannt geworden, dass die Software von Fahrzeugen mit dem Motorentyp "EA 189" derart manipuliert worden ist, dass bei offiziellen Abgastest die Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten wurden. Im laufenden Betrieb stießen die Fahrzeuge jedoch weit mehr Schadstoffe in die Luft, als erlaubt war. Die Volkswagen Aktie verlor über die Woche bis zu 40 Prozent ihres Werts.


Kann ich meinen Volkswagen zurückgeben?Kann ich Schadenersatz geltend machen?


Neben Schadenersatzforderungen der Aktionäre fragen sich jetzt auch Verbraucher, die ein Fahrzeug mit einem EA 189 Motor haben, ob sie diesen zurückgeben können, oder den Kaufpreis mindern können. Erforderlich ist dafür, dass das Fahrzeug einen EA 189 Motor hat. Dies ist ein 3-Zylinger-Motor mit 1,2 Liter und ein 4-Zylinder-Motor mit 1,6 und 2,0 Litern Hubraum. Die Aggregate sind TDI-Common-Rail-Motoren mit Abgasnorm Euro 5. Volkswagen ist seit Anfang der Woche dabei, die Daten auszulesen und darlegen zu können, in welche Fahrzeuge die Motoren verbaut worden sind. "Es ist fast die gesamte Produktpalette betroffen", sagt ein Insider. Lediglich die kleinere Fahrzeuge, wie der VW up! und der VW Polo seien nicht betroffen. Auch das Spitzenmodell Phaeton schein nicht  betroffen  zu sein.


Hauptvoraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist nach § 434 Abs. 1 BGB, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Es könnte eine Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen, wonach sich die Parteien darüber geeinigt haben, dass das Fahrzeug die Abgasgrenzwerte einhält. Auch kann es sein, dass sich das Fahrzeug nach § 434 Abs. 1 Satz 2, Nr. 1 BGB  nicht für die vom Vertrag vorausgesetzt Verwendung eignet. Die gewöhnliche Eignung wird danach nach den Verkehrsanschauungen bestimmt. "Von einem Auto, das ich in Europa kaufe, darf ich davon ausgehen, dass es die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzwerte für Schadstoffe einhält. Andernfalls dürfte ein solches Fahrzeug nicht in Deutschland betrieben werden", sagte Johannes von Rüden, Rechtsanwalt bei der Berliner Verbraucherschutzkanzlei Wedermann | von Rüden.


Droht in Europa eine Rückrufaktion?


Noch ist unklar, ob in Europa Fahrzeuge zurückgerufen werden müssen. In den USA sind die Abgasnormen weitgehend strenger als in Europa. "Die aktuellen Untersuchungen müssen ergeben, ob die Motoren auch in Deutschland ohne Softwaremanipulation die Grenzwerte einhalten", sagte von Rüden. Aktuell könne der Verbraucher nicht mehr machen, als abzuwarten und in der kommenden Woche prüfen, ob sein Fahrzeug von den Manipulationen betroffen ist und ob dies auch zu einem Mangel führt. Eins ist aber klar: "Wenn die Software derart manipuliert worden ist, dass die Normen im Betrieb nicht eingehalten werden, kann der Kaufpreis nicht gemindert werden. Die Fahrzeuge müssen dann von der Straße", sagte von Rüden.