Warner Bros – Abmahnung von Waldorf Frommer für US Serien

Abmahnung Filesharing
14.03.2016145 Mal gelesen
Haben Sie eine solche Abmahnung im Auftrag der Warner Bros wegen des illegalen Tauschbörsenangebotes über Ihren Anschluss von Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit den Waldorf Frommer Rechtsanwälten auf. Notieren Sie sich in Ruhe die kurze Frist und suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht. Es ist nicht immer völlig eindeutig, dass auch Sie als Anschlussinhaber für den vermeintlichen Vorwurf des illegalen Tauschangebotes als Täter oder als Störer haften. Jeder Fall ist anders! Jeder Fall ist ein Einzelfall!

Haben Sie eine solche Abmahnung im Auftrag der Warner Bros wegen des illegalen Tauschbörsenangebotes über Ihren Anschluss von Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit den Waldorf Frommer Rechtsanwälten auf. Notieren Sie sich in Ruhe die kurze Frist und suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Es ist nicht immer völlig eindeutig, dass auch Sie als Anschlussinhaber für den vermeintlichen Vorwurf des illegalen Tauschangebotes als Täter oder als Störer haften.

Jeder Fall ist anders! Jeder Fall ist ein Einzelfall!

Auch wenn diese Abmahnungen wie vorgefertigt wirken, so ist deren Inhalt durchaus ernst zu nehmen!

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer vertritt die größten Filmproduktionen von ganz Hollywood in Deutschland. Dementsprechend wissen die Anwälte genau über die Rechtslage Bescheid.

Insbesondere können Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Rechtslage vom Münchener Gerichten einschätzen, da Sie dort regelmäßig Klagen einreichen.

Wir haben unsere Kanzlei ebenfalls in München und wissen ebenfalls ganz genau wie Münchener Gerichte über Filesharing - Abmahnungen entscheiden.

Dementsprechend ist uns diese Rechtsprechung bestens bekannt.

Lassen Sie die Finger von irgendwelchen gutgemeinten Tipps im Internet! Verwenden Sie bitte keine vorgefertigten Formulare oder sogenannte modifizierte Unterlassungserklärungen. Ob Sie eine Unterlassungserklärung abgeben müssen entscheidet ebenfalls der Einzelfall.

Wenn Sie genau wissen, dass Sie den illegalen Download nicht vorgenommen haben und einige weitere Pflichten beachtet haben, dann geben Sie sogar gar keine Unterlassungserklärung ab. Mit einer falschen Unterlassungserklärung müssten Sie lebenslänglich weiterleben.

Dort droht dann regelmäßig bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von mehr als 5000,00€.

Deswegen unser Tipp, lassen Sie sich beraten, bevor Sie in irgendeinen Aktionismus verfallen.

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Georg Schäfer
Rechtsanwalt