Widerrufsbelehrungen des Sparkassenverlags fehlerhaft - Darlehensverträge widerrufbar
Der Sparkassenverlag hat über mehrere Jahre hinweg Darlehensnehmer fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte belehrt. Dies gibt Verbrauchern, also privat Handelnden, die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen schon vor Jahren abgeschlossene Verbrauchdarlehensverträge zu widerrufen. Das hat wiederum den rechtlichen Hintergrund, dass im Jahr 2002 der Gesetzgeber beschloss, den Verbraucherschutz zu stärken. Hierfür hat er eine für alle Kreditinstitute verbindliche Verpflichtung erlassen, bei Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen gewisse Textbausteine zu nutzen. Wenn eine Widerrufsbelehrung einer Bank nun also fehlerhaft erfolgte, weil sie nicht dem gesetzlichen Textbaustein in vollem Umfang entsprach, fängt die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist nie an zu laufen. Mithin können betroffene Kunden ihre Altkredite noch heute widerrufen. Auch der Sparkassenverlag hat ihre Kunden tatsächlich in zahlreichen Fällen fehlerhaft belehrt!
"Ewiges" Widerrufsrecht durch verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs möglich
Im Volksmund wird diese Möglichkeit des Widerrufs "ewiges" Widerrufsrecht oder auch "Widerrufsjoker" genannt. Das liegt vor allem daran, dass mit diesem Vorgehen eine kostengünstige Umschuldung einhergeht. Möchte ein Kreditnehmer seinen Darlehensvertrag kündigen um sich von einem Altkredit mit hohen Zinsen zu lösen, fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Eine solche Entschädigung kann das Kreditinstitut für ausbleibende Leistungen vom Kreditnehmer bei einer Kündigung verlangen. Mit der Option seinen Darlehensvertrag mit dem Sparkassenverlag jedoch noch heute zu widerrufen, entsteht die Möglichkeit einer günstigen Umschuldung für den Kreditnehmer. Der Darlehensvertrag wird durch einen Widerruf Stück für Stück rückabgewickelt. Verbraucher können außerdem durch einen Wechsel auf einen neuen Kredit mit einem viel niedrigeren Zinssatz viel Geld sparen.
Sparkassenverlag belehrt missverständlich und ungenau
In den vorliegenden Widerrufsbelehrung weicht der Sparkassenverlag zunächst im Zusatz über die finanzierten Geschäfte von dem gesetzlich vorgeschrieben gestalterischen Muster ab. Durch die gewählte Formulierung werden dem Verbraucher falsche Vertragsbedingungen suggeriert. Zudem kann es ihn als juristischen Laien in seiner Rechtsfindung stark beeinflussen und durcheinander bringen. Ein weiterer erheblicher Fehler der Widerrufsbelehrung, der im Muster nicht vorgesehen ist, begründet sich darin, dass die Sparkasse in Fußnoten ausschweifende Hinweise einfügt, die den Verbraucher ein weiteres Mal mehr als verwirren können. Überdies enthält die Belehrung einen überflüssigen Klammerzusatz, der den Verbraucher vom wirklich relevanten Inhalt der Widerrufsbelehrung ablenkt.
In der dem Darlehensvertrag beiliegenden Widerrufsbelehrung wird der Darlehensnehmer außerdem über den Beginn der Widerrufsfrist auf eine Art und Weise belehrt, die der BGH bereits mehrfach kritisiert hat, weil sie nicht umfassend und präzise genug ist. Außerdem wird dem Verbraucher vorsätzlich verschwiegen innerhalb welcher Fristen Rückgewähransprüche auszugleichen sind. Dies verstößt eindeutig gegen die Verpflichtung zur Belehrung, die sich aus § 355 Abs. 2 BGB a.F. ergibt. Des Weiteren verstößt der Sparkassenverlag abermals gegen das Deutlichkeitsgebot indem die abgefasste Widerrufsbelehrung überflüssige Zusätze, die einen Verbraucher unnötig verwirren. Und dies, obwohl in Literatur und Rechtsprechung anerkannt ist, dass Zusätze, die zur Verdeutlichung der Belehrung nicht erforderlich sind, unzulässig sind!
Gesetzesbeschluss macht "Widerrufsjoker" schon bald unmöglich
Durch einen im Januar von der schwarz-roten Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf, der seit dem 01. April 2016 in Kraft ist, ist der "Widerrufsjoker" schon ab dem 21. Juni 2016 in seiner herkömmlichen Form nicht mehr durchsetzbar. Die Gesetzesneuerung sieht eine absolute Frist von einem Jahr und 14 Tagen für das gesetzliche Widerrufsrecht, auch bei fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrungen, vor. Dadurch soll mehr Rechtssicherheit für Kreditinstitute, allerdings zu Lasten der Verbraucher, geschaffen werden. Darüber hinaus ist die Ausübung des Widerrufsrechts für einen in der Vergangenheit geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag am 21.06.2016 letztmalig möglich sein. Die Zeit rennt - nutzen Sie ihren "Widerrufsjoker" solange es noch möglich ist.
Widerrufsbelehrung anderer Sparkassen, die ähnliche Fehler enthalten:
Frankfurter Sparkasse
Hamburger Sparkasse
Kreissparkasse Tübingen
Kreissparkasse Ravensburg
Sparkasse Rhein-Haardt
Sparkasse Vorpommern
Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim
Anwaltskanzlei Werdermann I von Rüden bietet kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen des Sparkassenverlags
Für juristische Laien ist es meist schwierig die Fehler in Widerrufsbelehrungstexten des Sparkassenverlags zu erkennen sowie die Erfolgsaussichten eines Widerrufs richtig einzuschätzen. Die Anwaltskanzlei Werdermann I von Rüden betreut bundesweit bereits zahlreiche Mandat in diesem Bereich und bietet mit einem erfahrenen Team von Anwälten eine kompetente und umfassende Beratung. Die Profis der Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet Ihnen zudem als besonderen Service eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen.
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