Wie jetzt bekannt wurde, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der FISS-Management AG mit Bescheid vom 8. September 2008 verboten, weiterhin Einlagengeschäfte auszuüben.
Die FISS-Management AG betrieb in der Vergangenheit Geschäfte, bei denen ihr Geldgeber Darlehen mit einer Laufzeit von fünf bis 10 Jahren zur Verfügung stellten. Die FISS-Management warb dabei, wie die BaFin erklärte, mit Zinsversprechungen von bis zu 16 % p.a.. Allerdings betrieb die FISS-Management AG nach Ansicht der BaFin somit Einlagengeschäfte, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu besitzen. Die BaFin hat daraufhin der FISS-Management AG untersagt, weiterhin Einlagengeschäfte zu betreiben. Weiterhin hat sie angeordnet, die Geschäfte abzuwickeln.
Der Bescheid wurde von der BaFin für sofort vollziehbar erklärt, ist jedoch noch nicht bestandskräftig.
"Anleger sollten prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche gegen die FISS-Management AG zustehen", so Rechtsanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialsierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. "In Betracht kommen hier insbesondere Ansprüche auf Rückzahlung der gewährten Darlehen. Sollten sich die Vorwürfe der BaFin bestätigen, bestehen auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der FISS-Management AG selbst."
Betroffen sind nach Darstellung der BaFin bis zu 1000 Anleger mit einem Gesamtvolumen von bis zu € 100.000,00.
Rechtsanwalt Christian Luber
CLLB Rechtsanwälte
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