Amtsgericht Ratingen erklärt Zwangsvollstreckung der Sparkasse Essen für unzulässig - Ratinger Ehepaar muss geforderte Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen

Amtsgericht Ratingen erklärt Zwangsvollstreckung der Sparkasse Essen für unzulässig - Ratinger Ehepaar muss geforderte Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen
13.03.2015373 Mal gelesen
Auf Betreiben der mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf gab das AG Ratingen mit Urteil vom 05.03.2015, Az. 9 C 89/14, einer sog. Vollstreckungsabwehrklage eines Ratinger Ehepaars gegen die Sparkasse Essen statt. Demnach muss das Ehepaar eine vom Gerichtsvollzieher eingetriebene Forderung über 4.000 Euro nicht zahlen.

Das war passiert:

Die Eheleute B. hatten durch drei Darlehen der Sparkasse Essen ein Einfamilienhaus in Essen finanziert. Als sich den Eheleuten B. die Möglichkeit bot, in ein geerbtes Haus in Ratingen umzuziehen, verkauften sie das Haus in Essen und zahlten die Darlehen vorzeitig zurück. Außerdem zahlten sie Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von über 17.000 Euro. Dann die Überraschung: Die Sparkasse verlangte weitere 4.000 Euro und schickte den Eheleuten B. deswegen sogar den Gerichtsvollzieher ins Haus. Daraufhin ließ sich das Ehepaar durch mzs Rechtsanwälte, einer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Düsseldorf, vertreten.

Was dann geschah:

mzs Rechtsanwälte widerriefen alle drei Darlehensverträge unter Berufung auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Im Fall eines wirksamen Widerrufs hat die Sparkasse Essen keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung. Darüber hinaus gab es weitere Besonderheiten: "Für eines der drei Darlehen durfte die Sparkasse schon deshalb keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern, weil es ein Förderkredit aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau war und daher die Sparkasse gar nicht forderungsberechtigt war", wundert sich Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer von mzs Rechtsanwälte.

Bei einem anderen Darlehen war die Berechnung der Sparkasse nach Ansicht der mzs Rechtsanwälte um knapp 4.700 Euro überhöht, weil Sondertilgungsrechte nicht berücksichtigt wurden.

Die Eheleute B. hatten daher nicht nur zu Unrecht den Gerichtsvollzieher ins Haus geschickt bekommen, sondern auch ohnehin fast 5000 Euro zu viel an die Sparkasse bezahlt.

Das Urteil:

Das Amtsgericht Ratingen entschied über den Fall am 05.03.2015 und gab der Vollstreckungsabwehrklage statt. Das Gericht legte die von mzs Rechtsanwälte angestellte Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung als richtig zugrunde, wonach das Recht zur Erhöhung der Regeltilgung sowie Sondertilgungsrechte hätten berücksichtigt werden müssen. "Die rechtlich geschützte Zinserwartung der Sparkasse ist durch diese Sonderrechte gemindert worden", so das Gericht. Zudem sei zugunsten des Darlehensnehmers zu unterstellen, dass der Darlehensnehmer sämtliche ihm eingeräumte Sondertilgungsrechte frühestmöglich ausgeübt hätte. Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte freut sich über diesen Erfolg und überlegt nun in einem nächsten Schritt die von der Sparkasse bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung inklusive Zinsen zurückfordern, sagte Rechtsanwalt Dr. Strohmeyer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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Über die mzs Rechtsanwälte GbR

mzs Rechtsanwälte, Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist eine mittelständische Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf. Im Jahr 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer gegründet, wird die Kanzlei seit 2011 von den Rechtsanwälten Gustav Meyer zu Schwabedissen, Martin Wolters, Dr. Jochen Strohmeyer, Dr. Thomas Meschede und Arne Podewils LL.M. geführt. Derzeit beraten 15 Anwälte Finanzdienstleister, Investoren und Vertriebe.

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