Schwarzwälder Wohnungseigentumsgesellschaft GbR

Kredit und Bankgeschäfte
02.02.2015235 Mal gelesen
Verzug bei Abrechnung und Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben - CLLB Rechtsanwälte vertritt geschädigte Anleger

München, Berlin, den 02.02.2015 - In den letzten Tagen melden sich immer mehr Anleger der Schwarzwälder Wohnungseigentumsgesellschaft GbR (SWG) bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte und berichten, dass die nach Kündigung der Beteiligung zur Zahlung ausstehenden Auseinandersetzungsguthaben noch immer nicht bezahlt sind.

 

Erste Anleger haben unsere Kanzlei bereits damit beauftragt, die Fondsgesellschaft auf Berechnung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthaben in Anspruch zu nehmen.

 

"Die entsprechenden Klagen auf Durchsetzung der Rechte aus den Kündigungen, werden derzeit vorbereitet", erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anfragen zum SWG Fonds bearbeitet.

 

Nach dem Gesellschaftsvertrag des Fonds ist der Anspruch auf Abrechnung uns Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens derjenigen Anleger, die ihre Beteiligung gekündigt haben, sechs Monate nach Wirksamkeit des Ausscheidens aus der Gesellschaft fällig.

 

CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der SWG Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.