M&A - Working Capital und Net Debt ; Definitionsprobleme

Kredit und Bankgeschäfte
08.07.200820365 Mal gelesen

Da Absichrtserklärungen / Protokolle häufig nur allgemeine Formulierungen wie "abzüglich Nettofinanzverbindlichkeiten" oder "debt-free/cash-free" verwenden, ist die Definition der Nettofinanzverbindlichkeiten ein häufiger Streitpunkt. Und wie unserer Erfahrung gezeigt hat, werden die Begriffe in unterschiedlicher Ausprägung verwendet. Grundsätzlich sind einfache Strukturen gegenüber komplexen und risikobeladenen Klauseln vorzuziehen.

Der Verkäufer versteht unter Nettofinanzverbindlichkeiten i. d. R. die langfristigen Bankverbindlichkeiten (Laufzeit über ein Jahr), ggf. zuzüglich Gesellschafterdarlehen und (typisch-) stiller Beteiligungen und abzüglich Bankguthaben und Kassenbestände sowie ggf. Wertpapiere des Umlaufvermögens. Auch die Behandlung von Schecks muss angesprochen werden.

Die Abgrenzung der Nettofinanzverbindlichkeiten ("net debt") vom working capital ist zwar in der Vertragsformulierung einfach, aber wirtschaftlich schwierig, da kurzfristige und langfristige Bankverbindlichkeiten häufig austauschbar sind. Aus Käufersicht ist es akzeptabel, kurzfristige Bankverbindlichkeiten insoweit unberücksichtigt zu lassen, als sie lediglich saisonale Schwankungen oder Zufälligkeiten im Forderungseingang widerspiegeln, nicht aber soweit sie wirtschaftlich Langfristcharakter haben. Denkbar ist z. B., kurzfristige Bankverbindlichkeiten nicht stichtagsbezogen, sondern als  Jahresdurchschnitts-Wert in die Berechnung einfließen zu lassen. Zufälligkeiten (wie z. B. der Eingang einer zum 31.12. fälligen Forderung am 30.12. oder am 02.01.) wirken sich dann nur noch mit 1/12 auf den Kaufpreis aus. Diese vereinfachte Vorgehensweise führt aber nicht immer zu richtigen Ergebnissen (Beispiel: unterjährige Ausweitung der Geschäftstätigkeit durch Hinzuakquisitionen). In diesen Fällen ist dann ggf. eine gesonderte Working-capital-Garantie bzw. eine gesonderte working-capital-bezogene Kaufpreisanpassung unter Einbeziehung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, ggf. kombiniert mit Einbringlichkeitsgarantien des Verkäufers, sinnvoll.

Nach IFRS kommt in der Regel folgende Definition zur Anwendung:

"Working Capital" means the amounts by which Current Assets exceed Current Liabilities as determined in accordance with IFRS consistently applied. "Current Assets" mean the sum of accounts receivable, inventory, work in progress, marketable securities, prepaid expenses, and other assets that could be converted to cash in less than one year as determined in accordance with IFRS, but not including any amounts already included as Net Debt. "Current Liabilities" means Debts of the Company which must be paid within one year of the Closing Date, including but not limited to accounts payable, bonds payable, accrued expenses and reserves for taxes as determined in accordance with IFRS, but not including any amounts already included as Net Debt.

"Net Debt" means all Debt of the Company, including whatever is the maturity without limitation all: (i) line of credit debt; (ii) shareholder's advances; (iii) fixed rate loan debt; (iv) variable rate loan debt; (v) capital lease obligations; (vi) accrued and unpaid dividends or distributions payable to Seller Parties, minus cash and cash equivalents.

Jeder Kauf und Verkauf ist ein Einzelfall - ein Fehltritt oder zu nachgiebiges Verhandeln kann viel Geld kosten. Dies gilt in gleichem Mase für schlechte und  unprofessionelle Übersetzungen der Verträge. Nicht Deutschen Vertragsparteien verhandeln, müssen sich sich über die anwedndbaren Bilanzierungsgrundsätze einigen, um nicht bereits hier Interpretationsmöglichkeiten in den Formeln und Begriffen unbeabsichtigt einzubauen. Beispielsberechnungen sind hilfreich  und bieten sich als Anlage zum Kaufvertrag und Definitionenkatalog an.