Zahnarztrecht: Private Krankenversicherung darf nicht auf BEL-Liste verweisen
Muss die private Krankheitskostenversicherung die Batteriekosten für ein Hörgerät erstatten?
Mit Beschluss vom 13.05.2009 (AZ: IV ZR 217/08) stellt der Bundesgerichtshof fest, dass derartige Kosten nach den üblicherweise vereinbarten Versicherungsbedingungen (hier MB/KK 94 in Verbindung mit ergänzenden Tarifbestimmungen) nicht erstattungsfähig sind. Es handele sich hierbei um Energiekosten für einen Geräteeinsatz, also um reine Betriebskosten, und nicht um Kosten der ärztlichen Behandlung oder Reparaturkosten für Hilfsmittel.
Muss der Krankenversicherer die Kosten einer künstlichen Befruchtung übernehmen?
Nicht jedem Paar ist es vergönnt, auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen. Ein solches Schicksal muss jedoch seit geraumer Zeit nicht mehr einfach hingenommen werden. Die moderne Medizin hat durch die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung einen Weg gefunden, betroffenen Paaren ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Dieser Weg ist allerdings mit Kosten verbunden, die für die meisten Paare nicht leicht zu finanzieren sind. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die privaten wie auch die gesetzlichen Krankenversicherer diese Kosten für ihre Versicherten.
LASIK-Operation nicht erstattungspflichtig
Das LG Mannheim hat mit Urteil vom 04.03.2008, AZ 8 O 320/07, entschieden, dass ein privater Krankenversicherer die Kosten einer LASIK-Operation seines Versicherungsnehmers - lasergestützte Operation zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit - in der Regel nicht erstatten muss. Zur Begründung stellt das Gericht fest, die Fehlsichtigkeit gehöre zum natürlichen Alterungsprozess des Menschen und deshalb liege keine Krankheit im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen vor. Darüber hinaus sei eine derartige Behandlungsmaßnahme regelmäßig auch nicht als medizinisch notwendig anzusehen.
Unfälle beim Freizeitsport und wer haftet dafür?
Da wollte man doch eigentlich nur etwas Gutes für seinen Körper tun. Aber was passiert eigentlich, wenn der Gegner beim Training so richtig viel Einsatz zeigt und man danach auf dem Boden liegen bleibt? Dann stellt sich schnell die Frage, wer für den Schaden aufkommt. In vielen Fällen ist man während des Trainings über den Verein versichert. Bei seiner eigenen Krankenversicherung lohnt es, sich zu erkundigen, welche Sportarten als Risikosportarten von der Kostendeckung ausgenommen sind um hierfür evtl. eine Zusatzversicherung abzuschließen.