Einrichtungskette Butlers insolvent – Auswirkung für Genussrecht-Anleger

Einrichtungskette Butlers insolvent – Auswirkung für Genussrecht-Anleger
09.02.2017235 Mal gelesen
Das Unternehmen Butlers ist mit seinen zahlreichen Filialen für Deko- und Haushaltswarenartikel deutschlandweit bekannt. Mehrere hundert Mitarbeiter in der Verwaltung als auch in den Filialen sind von der Insolvenz betroffen.

Butlers-Genussrechte: Was betroffene Anleger jetzt wissen müssen? Auswirkungen für jährliche die Genussrechtverzinsung und das zur Verfügung gestellte Kapital - Forderungsanmeldung.

Am 27.01.2017 wurde das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Butlers GmbH & Co. KG, Hohenzollernring 16-18, 50672 Köln, angeordnet. Der persönlich haftenden Gesellschafter ist die Butlers Beteiligungs GmbH, ebenfalls Hohenzollernring 16-18, 50672 Köln. Das vorläufige Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 71 IN 24/14 beim Amtsgericht Köln geführt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Bornheimer, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt. Es wurden die Anordnungen getroffen, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. Insolvenzordnung (InsO)) getroffen werden dürfen und den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) verboten wird, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ebenfalls am 27.01.2017 wurde auch das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Butlers Handel GmbH, Hohenzollernring 16-18, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Arndt und Herrn Jörg Funke, angeordnet. Es handelt sich um den gleichen vorläufigen Insolvenzverwalter und auch hier wurden bereits erste Anordnungen getroffen. Dieses Verfahren wird beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 71 IN 25/17 geführt.

Sanierung als Ziel für die Einrichtungskette Butlers

Erklärtes Ziel des Geschäftsführers und Firmengründer Wilhelm Josten soll die Sanierung des Unternehmens sein. Inwiefern eine Sanierung möglich ist, prüft der Insolvenzverwalter.

Butlers-Genussreche: 400 betroffene Sparer - droht Totalverlust?

Das Unternehmen Butlers ermöglichte Anlegern Butlers-Genussrechte zu zeichnen. Das Angebot bestand über 100.000 Stück Namens-Genussrechten mit fester jährlicher und ergebnisunabhängiger Verzinsung zu einem Nennbetrag von je EUR 100,00 mit einem Gesamtnennwert von EUR 10.000.000,00 der Butlers GmbH & Co. KG, Köln.

Folgende Erläuterungen und Versprechen formuliert das Unternehmen auf seiner eigenen Homepage:

" Es handelt sich um Namens-Genussrechte mit fester jährlicher und vom Ergebnis von Butlers unabhängiger Verzinsung.
Mit den Butlers-Genussrechten stellen Sie dem Unternehmen Kapital zur Verfügung.
Sie erhalten dafür eine jährliche Genussrechtsverzinsung in Höhe von 4,0 %.
Sie können Ihre Genussrechte zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Nach erfolgter Kündigung zahlt Butlers Ihnen Ihr eingezahltes Kapital innerhalb von 5 Werktagen, nachdem die Kündigung wirksam geworden ist, zurück."

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweist das Unternehmen auf den Genussrechtsbedingungen und dem Verkaufsprospekt.

Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen wohl nur insgesamt 400 Anleger mit einem Anlagevolumen in Höhe von etwas mehr als 1.000.000 Euro betroffen sein. Ob diese Angabe belastbar ist, wird sich erst noch herausstellen müssen.

Betroffene Butlers-Anleger fürchten nicht nur um ihre jährliche Genussrechtverzinsung, sondern auch um ihr dem Unternehmen zur Verfügung gestelltes Kapital. Es sei den betroffenen Anlegern gewünscht, dass die Sanierung des Unternehmens Butlers klappt und am Ende nicht nur die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle und damit nicht selten ein Totalverlust bleibt.

Fazit: Bündelung der Gläubigerinteressen - Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen

"Es macht jedenfalls Sinn die Gläubigerinteressen zu bündeln und diese in der Gläubigerversammlung zu vertreten", meint Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann. Alternativ bieten die Rechtsanwälte der Berliner Anwaltskanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB die Prüfung möglicher weiterer Ansprüche gegen die verantwortlich Handelnden der Einrichtungskette Butlers, wozu nicht nur die Geschäftsführer, sondern auch möglicherweise involvierte Wirtschaftsprüfer, Prospektersteller sowie Banken gehören können, an. Sollte die Investition im Vertrauen einer Empfehlung des persönlichen Anlageberaters erfolgt sein, ist ein Schadenersatzanspruch diesem gegenüber nicht ausgeschlossen.

Für eine kostenlose Erstberatung stehen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter 030-921 000 40 und info@advoadvice.de gerne zur Verfügung.