Tierarzthaftung - Beweiserleichterung für Patientenbesitzer

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
18.08.2016346 Mal gelesen
Wenn der Tierarzt Fehler macht - eine aktuelle BGH Entscheidung

Ähnlich wie bei Humanmedizinern müssen nun auch Tierärzte beweisen, dass ihnen keine groben Behandlungsfehler unterlaufen sind.

Der Fall:

Klägerin war Eigentümerin eines erfolgreichen Deckhengstes. Als sich das Pferd im Jahr 2010 am Bein verletzte, erkannte der Tierarzt nicht, dass ein Knochen angebrochen war. Als der Unterschenkel schließlich durchbrach, musste das Pferd eingeschläfert werden.
Eine Katastrophe für die Züchterin / nicht nur eine wirtschaftliche. Ein Pferd auf diese Art zu verlieren , geht emotional nahe.

Die Pferdezüchterin war sich sicher, ob der Tierarzt gründlich genug gearbeitet hatte. Er hätte ihrer Meinung nach das Pferd bei seinem ersten Besuch genauer untersuchen und auch eine Röntgenaufnahme machen müssen. Die hinter dem Tierarzt stehende Versicherung wollte für diesen Diagnosefehler nicht zahlen. Begründung : Die Eigentümerin des Pferdes hätte nachweisen müssen, dass der Tierarzt den angebrochenen Knochen übersehen hat und es infolge dessen zu einer totalen Fraktur kam.

Die Eigentümerin des verstorbenen Pferdes zog vor Gericht.

Vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VI ZR 247/15)
bekam sie Recht. Nun ist klar: Für Tierärzte gelten dieselben Regeln wie für Humanmediziner. Sie müssen sich entlasten, falls sie eine falsche Diagnose gestellt haben. Sie müssen beweisen, dass sie keine Schuld trifft.

Das ist neu. Bei Tierärzten musste bislang grundsätzlich der Tierhalter beweisen, dass der Tierarzt etwas falsch gemacht hat. Wer den nötigen Beweis nicht erbringen konnte, scheiterte vor Gericht.

Die BGH-Richter haben nun entschieden: Auch Tierärzte sind in der Pflicht. Wenn sie bei einem groben Behandlungsfehler nicht belegen können, dass das Tier sowieso gestorben wäre, müssen sie zahlen. Dem Halter des Tieres kann nicht zugemutet werden, den Beweis zu führen. Das hat zur Folge, dass es in Zukunft häufiger dazu kommen wird, dass Tierärzte für Fehlbehandlungen einzustehen haben. Hippologisch versierte Rechtsanwälte sehen einer Häufung von Klagen entgegen.

Aber: Das Urteil wird jedoch auch dazu führen, dass die Versicherungsprämien für die Tierärzte steigen. Dies sind Kosten, die die Tierärzte möglicherweise in der Zukunft an ihre Kunden weitergeben werden.