Rechte beim Diesel Fahrverbot: welche Fahrzeuge sind betroffen?

Kaufrecht
28.02.2018 221 Mal gelesen
Diesel Fahrverbot Das Bundesverwaltungsgericht hat festgelegt, dass grundsätzlich Diesel Fahrverbote verhängt werden können. Doch nicht alle Diesel sind gleich stark betroffen

28.2.2018 Nach dem Leipziger Richterspruch zu den Fahrverboten von Dieselfahrzeugen sind zwar alle Eigentümer von Dieselfahrzeugen betroffen, es gibt jedoch Unterschiede. So wird davon ausgegangen, dass Inhaber von neueren Fahrzeugen voraussichtlich erst ab Herbst 2019 mit Fahrverboten rechnen müssen. Bei Eigentümern älterer Dieselfahrzeuge sieht dieses anders aus.  Hier gibt es die Befürchtung, dass bereits kurzfristig mit Einschränkungen der Nutzbarkeit der Fahrzeuge gerechnet werden muss. So könnten bestimmte Straßenzüge besonders belasteter Gebiete gesperrt werden. Diskutiert wird auch, dass die Einschränkungen nur für bestimmte Fahrzeuge gelten sollte. Wagen von Handwerkern oder der Personenbeförderung könnten ausgenommen werden.

Unabhängig davon, welche Einschränkungen kommen werden, dürfte jedoch feststehen, dass mit Einschränkungen nunmehr gerechnet werden muss. Hieraus können sich erhebliche Forderungen von Dieselfahrern ergeben.  Jeder Käufer eines Dieselfahrzeuges hat den Wagen erworben, um damit uneingeschränkt unterwegs sein zu können. Wenn nunmehr die Einschränkungen zur Nutzbarkeit durch Umweltregeln erfolgen, stellt sich die Frage, ob damit dem Fahrzeug nicht eine Eigenschaft fehlt, nämlich die uneingeschränkte Nutzbarkeit. Hier kann daran gedacht werden, dass dem Fahrzeug eine wesentliche Eigenschaft fehlt. Es kann dann erwogen werden, ob nicht eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages vorzunehmen ist. 

Dieselfahrer können sich hierzu mit uns über unsere Kontaktformulare kostenlos in Verbindung setzen. Wir halten Sie dann als bei uns eingetragener Dieselfahrer über die weiteren Abläufe des Dieselärgers informiert. Mit Ihrem Eintrag in die Käuferliste gehen weder Sie noch wir Verpflichtungen ein. Sämtliche Informationen, die Sie von uns erhalten, sind für Sie kostenlos.

Weiter Informationen zu dem Dieselärger erhalten Sie auf unserer Sonderseite: http://www.dieselaerger.de