LKW-Kartell: Anwälte bündeln Geschädigten Interessen

Kaufrecht
20.08.2016242 Mal gelesen
Mehr als ein Jahrzehnt haben tausende Unternehmer wegen eines Kartells überhöhte Kaufpreise für Lastwagen bezahlen. Jetzt können sie Schadensersatz fordern. Anwälte, die auch für zehntausende Kunden im VW-Skandal klagen, bündeln Interessen der Geschädigten.

Im Juli 2016 endete ein mehrjähriges Kartellverfahren der EU-Kommission mit einer Geldbuße in Millardenhöhe für vier LKW-Bauer. Wegen eines zwischen  1997 gebildeten Kartells müssen Daimler (Mercedes), DAF, Iveco, MAN und Renault/Volvo ingesamt mehr als 2,9 Milliarden Euro bezahlten. Nachdem MAN die Absprachen gegenüber der Kommission offengelegt hatte, wurde im Januar 2011 Untersuchungen wegen dieser Vorwürfe eingeleitet. Wegen der Kronzeugenrolle muss MAN keine Geldbuße bezahlen.
 
Am Ende der Untersuchungen steht fest nun, dass die fünf LKW-Hersteller ein Kartell gebildet haben und gegen EU-Kartellrecht verstoßen haben. Über 14 Jahre hinweg wurden die Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Laster zum Nachteil des Kunden abgesprochen. Doch damit erschöpften sich die Absprach noch nicht. Zusätzlich wurde vereinbart, wie die LKW-Hersteller auf die verschärften Abgasvorschriften reagieren und dass die Kosten hierfür an die Kunden weitergereicht werden sollen.
 
Die Strafzahlungen sind nur ein Teil der Folgen, die auf die überführten Kartellteilnehmer nun zukommen. Denn nun können auch die geschädigten Kunden Schadensersatz wegen der überhöhten Preise verlangen.
 
Wer kann Schadensersatz fordern?
Die LKW-Hersteller müssen den Schaden ersetzen, der durch das Kartell entstanden ist: Also den Preisaufschlag, der auf das Kartell zurückzuführen ist.  Dies ist gesetztlich geregelt. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt, dass jede Person und jeder Unternehmer, der durch ein Kartell geschädigt wurde, Schadensersatz von den wettbewerbswidrig handelnden Unternehmen verlangen kann. Zu den Geschädigten gehören die Käufer und Leasingnehmer. Die Leasingraten werden (auch) von den Anschaffungspreisen beeinflusst, so dass die Preisabsprachen sich auch dort negativ niedergeschlagen haben können.
 
Was müssen die geschädigten Kunden jetzt machen?
Unternehmer, die ihre Schäden ausgleichen wollen, müssen sich aktiv um ihre Rechte kümmern. Einen geregelten, "amtlichen" Schadensausgleich gibt es nicht. 

 
Allerdings kommt - trotz des gesetzlichen Anspruchs - eine erhebliche Hürde auf die Geschädigten zu: Die Schäden und damit die einzufordernden Geldsummen müssen möglichst genau beziffert werden. Es kursieren verschieden Zahlen zwischen 10% und 15% in den Medien. Solche ungefähren Zahlen können den Betroffenen zwar verdeutlichen, wie die Preisabsprachen sich ausgewirkt haben - doch Schadensersatzforderungen lassen sich mit solchen Schätzungen nicht durchsetzen.
 
Interessenbündelung hat Vorteile
Hierfür sind in der Praxis wettbewerbsökonomische Gutachten erforderlich. Da diese Gutachten viel Geld kosten, kann bei der Finanzierung die Bündelung von Interessen weiterhelfen, indem beispielsweise die Kosten für ein Gutachten auf viele Schultern verteilt werden. Denn es muss - anders als zum Beispiel bei Unfallgutachten - nicht jeder einzelne LKW-Kauf individuell begutachtet werden. Vielmehr reicht es aus, wenn z. B. ein wettbewerbsökonomisches Gutachten aussagt, um wieviel Prozent der Kaufpreis bei 6-Tonnern eines Herstellers überhöht war. Bei den weiteren Kosten für die Rechtsdurchsetzung können Rechtsschutzversicherungen oder auch Prozessfinanzierer weiterhelfen.
 
Deshalb hat die auf Massenschadenfälle spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Interessengemeinschaft "LKW-Kartell" gegründet, um so die Interessen der Geschädigten zu bündeln. Die Kanzlei vertritt im VW-Skandal bereits 20.000 Kunden gegenüber VW und den Autoverkäufern. Rechtsanwalt und Kanzleigründer Dr. Stoll teilt mit: "Durch die Bündelung der Interessen kann eine größere Durchlagskraft und eine Kostenersparnis erzielt werden." Geschädigten ist daher zu empfehlen, sich dieser Interessengemeinschaft anzuschließen.

 
 
Nähere Informationen finden Sie auf von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer herausgegebenen Internetseite https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de 

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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