Entzündlich-rheumatische Erkrankungen beeinflussen den GdB. Schon bei geringen Auswirkungen (leichtgradige Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität) kann der Einzel-GdB 20–40 betragen und ist im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen
Sozialgericht Hannover, 28 SB 167/10
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