Kartellrecht

Kartellrecht

Das Kartellrecht stellt ein Untergebiet des Wirtschaftsrechts dar und beschäftigt sich thematisch mit dem vertraglichen Zusammenschluss von selbstständigen Wirtschaftsunternehmen zur Reglung und Beschränkung ihres Wettbewerbs. Dabei soll trotz solcher Zusammenschlüsse die Vielfältigkeit des Marktes nicht eingeschränkt werden und eine gefährdende Monopolstellung der Unternehmen vermieden werden. Dies erfolgt zum Beispiel durch die Anmeldepflicht beim Bundeskartellamt, wenn die betreffenden Unternehmen eine gewisse Größe übersteigen. Das Kartellrecht findet sich nicht nur im nationalen Recht wieder (GWB), sondern hat auch auf europarechtlicher Ebene (vgl. §§101, 102 AEUV).

Fachartikel zum Thema: Kartellrecht