Download aus dem Internet, Reaktion auf Abmahnung durch Anwalt und legale Alternativen

Abmahnung Filesharing
09.03.20082976 Mal gelesen

Mit der Novellierung des Urheberrechtsgesetztes hat der Gesetzgeber nun eindeutig klargestellt, dass die Vervielfältigung einer Vorlage rechtswidrig ist, sofern es sich um eine "öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" handelt. Somit gibt es seit Anfang des Jahres 2008 keinen Zweifel mehr daran, dass das Downloaden von derartigen Quellen einen Rechtsverstoß darstellt. Ob es sich bei der Vorlage um eine legale oder illegale handelt, lässt sich relativ einfach erkennen. Handelt es sich um eine Plattform auf der eine Vielzahl von Musiktitel, oder gar die Top 100 kostenlos zum downloaden angeboten werden, obwohl sie bei den gängigen Anbietern gegen Gebühr angeboten werden, dürfte sicherlich Vorsicht geboten sein.

Abmahnungen wegen eines möglichen Verstoßes sollten in jedem Fall ernst genommen werden. Insbesondere sollten  Fristen unbedingt gewahrt werden. Das bedeutet aber nicht, dass auf erstes Verlangen des Abmahnenden eine vom ihm vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben ist. Diese ist unwiderruflich und für gilt 30 Jahre. Es sollte also genau geprüft werden, ob überhaupt und wenn ja wie eine Unterlassungserklärung abzugeben ist. Nötigenfalls kann auch um eine Fristverlängerung gebeten  werden. Nicht jeder Download führt notwendigerweise dazu, dass der Nutzer  wegen eines Rechtsverstoßes belangt weden kann, insbesondere strafbewehrte Unterlassungsungserklärungen abgeben muß und die damit zusammen erhobenen zum Teil erheblichen Anwaltsgebühren zu tragen hat. Es kommt immer auf die konkreten Umstände des Einzlefalls an.

Eine Alternative zum downloaden von zweifelhaften Vorlagen ist das Aufzeichnen aus dem Internetradio. Das Aufzeichnen aus dem Internetradio ist legal und als Privatkopie im Urheberrechtsgesetz (§ 53 UrhG) definiert. Kostenlose Software hierzu steht  im Internet  zur Verfügung.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:  www.rechtsanwalt-kruse.com