Online-Sportwetten – Anbieter muss Verlust in Höhe von 80.000 Euro ers

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
03.02.202385 Mal gelesen
Verstoß gegen Verbot aus Glücksspielstaatsvertrag – Urteil des Landgerichts Würzburg

München, 03.02.2023. Fast 80.000 Euro hatte der Kläger bei Sportwetten im Internet verloren. Nun kann er aufatmen, denn er erhält sein Geld zurück. Das Landgericht Würzburg hat mit Urteil vom 1. Februar 2023 entschieden, dass die Anbieterin der Online-Sportwetten den Verlust ersetzen muss, da sie für ihr Angebot nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte hatte.

 

Für Online-Glücksspiele, zu denen auch Sportwetten im Internet zählen, galt in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot. Die Bundesländer konnten für Online-Sportwetten zwar eine Erlaubnis erteilen, doch auch ohne eine solche Genehmigung wurden die Wetten im Internet auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht und oft auch beworben. "Die Werbung ließ zwar anderes vermuten - doch ohne gültige Lizenz waren Online-Sportwetten gemäß Glücksspielstaatsvertrag verboten. Das bedeutet, dass die Spieler ihre Verluste von den Anbietern der verbotenen Online-Sportwetten zurückfordern können", sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

In dem Fall vor dem LG Würzburg hatte der Kläger über eine Webseite der Beklagten zwischen 2017 und 2019 an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 80.000 Euro verloren. Die Beklagte verfügte in dieser Zeit nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot. Erst im Oktober 2020 erhielt sie eine entsprechende Erlaubnis für das Veranstalten von Online-Sportwetten in Deutschland.

 

Der Kläger wusste nichts von dem Verbot. Er sei u.a. auch wegen der Werbung davon ausgegangen, dass es sich um ein legales Angebot gehandelt habe. Als er von dem Verbot erfuhr, klagte er auf Rückzahlung seines Verlusts.

 

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Würzburg führte aus, dass gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten war und auch Online-Sportwetten von diesem Verbot umfasst waren. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Da die Verträge über die abgeschlossenen Wetten daher nichtig seien, habe die Beklagte die Wetteinsätze ohne Rechtsgrund erlangt und müsse den Verlust ersetzen, so das Gericht. Die Beklagte habe zwar im Oktober 2020 eine entsprechende Lizenz für ihr Angebot erhalten, doch damit würden die bereits vor diesem Zeitpunkt angebotenen Wetten nicht rückwirkend legal.

 

Die Regelung aus dem Glücksspielstaatsvertrag stelle ein Verbotsgesetz dar und diene in erster Linie dem Schutz der Spieler vor Spielsucht oder Begleitkriminalität, führte das Gericht aus. Diese Ziele würden gefährdet, wenn der Anbieter illegaler Sportwetten die Einsätze behalten dürfe.

 

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er durch seine Teilnahme an den Sportwetten ggf. selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte und die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt, so das LG Würzburg. Die Ansprüche seien auch nicht verjährt.

 

"Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und zudem ist nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen inkl. Sportwetten notwendig. Eine solche Lizenz können viele Anbieter nicht vorweisen. Spieler haben daher gute Aussichten, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen", erklärt Rechtsanwalt Cocron.

 

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Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de