Online-Casino muss Spieler knapp 170.000 Euro zurückzahlen

Online-Glücksspiel
28.11.202217 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte holt Geld zurück – Urteil des Landgerichts Ulm

München, 28.11.2022. Knapp 170.000 Euro hatte ein Spieler beim Glücksspiel im Online-Casino verzockt. Nun kann er aufatmen, denn CLLB Rechtsanwälte hat das schon verloren geglaubte Geld für ihn zurückgeholt. Mit Urteil vom 25. November 2022 hat das Landgericht Ulm entschieden, dass die Betreiberin des Online-Casinos das Geld zurückzahlen muss, weil sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.

 

In Deutschland galt bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet. Trotz dieses Verbots haben viele Anbieter von Online-Glücksspielen ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

 

In dem Verfahren vor dem LG Ulm hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen 2015 und 2020 über eine deutschsprachige Internetseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt fast 170.000 Euro verloren. Dass in Deutschland zu dieser Zeit öffentliche Glücksspiele im Internet verboten waren, wusste er nicht. Durch den gesamten Internet-Auftritt und auch die Werbung mit Prominenten habe er geglaubt, dass es sich um ein seriöses und legales Angebot der Beklagten handele. Erst im Oktober 2020 habe er erfahren, dass Online-Glücksspiele illegal sind. „Wir haben von der Betreiberin des Online-Casinos daher die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

 

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Ulm entschied, dass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts habe. Zur Begründung führte es aus, dass nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten war und die Beklagte mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot verstoßen habe. Da die abgeschlossenen Spielverträge daher nichtig seien, habe die Beklagte die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erhalten und müsse dem Kläger seinen Verlust zurückzahlen, so das Gericht.

 

Dem Kläger könne nicht vorgeworfen werden, dass er durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Denn es sei nicht erkennbar, dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, führte das LG Ulm weiter aus. Etwas anderes habe die Beklagte auch nicht dargelegt.

 

 

Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de