10.500 Euro beim Online-Glücksspiel verloren – bwin muss Verlust ersta

Online-Glücksspiel
02.11.202245 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte holt Geld zurück – Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder)

München, 02.11.2022. Über die Webseite casino.bwin.com/de hatte ein Spieler an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 10.500 Euro verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn nun zurückgeholt. Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied mit Urteil vom 28. Oktober 2022, dass die beklagte Gesellschaft ElectraWorks als Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig erstatten muss, da sie keine gültige Lizenz für das öffentliche Angebot von Online-Glücksspielen hatte.

 

Hintergrund ist, dass in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet bestand. Trotz des Verbots haben verschiedene Anbieter ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler haben Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Verluste“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld zurückgeholt hat.

 

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Spieler zwischen 2016 und 2019 über die Internetseite casino.bwin.com/de an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei rund 10.500 Euro verloren. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos verfügte in diesem Zeitraum nicht über die notwendige deutsche Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland. „Daher haben wir die vollständige Rückzahlung des Verlusts gefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Das LG Frankfurt (Oder) folgte der Argumentation. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen und müsse den Verlust daher ersetzen, so das Gericht.

 

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er durch seine Teilnahme an Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen hat, führte das Gericht weiter aus und folgte damit einer Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 8. April 2022. Demnach sei der Rückzahlungsanspruch nur dann zu verwehren, wenn der Kläger von dem Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wusste und bewusst gegen dieses Verbot verstoßen habe. Dies sei jedoch nicht erkennbar und auch die Beklagte habe nicht dargelegt, dass der Kläger das Verbot kannte, machte das LG Frankfurt (Oder) deutlich.

 

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de