Verbotenes Online-Glücksspiel – Spieler erhält 82.000 Euro zurück

Online-Glücksspiel
29.09.202214 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte holt Geld zurück – Urteil des Landgerichts Münster

München, 29.09.2022. Die Verluste beim Online-Glücksspiel türmten sich für einen Mandanten von CLLB Rechtsanwälte auf mehr als 82.000 Euro auf. Nun kann er aufatmen, denn nach einem Urteil des Landgerichts Münster vom 27. April 2022 erhält er seinen Verlust zurück (Az.: 011 O 1456/21). Da die Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen habe, habe sie keinen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger den Verlust ersetzen, so das LG Münster.

 

Obwohl in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet galt, haben zahlreiche Anbieter ihre Online-Casinos auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Dass sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, erweist sich nun als Vorteil für die Spieler. „Denn sie können ihre Verluste daher von den Betreibern der Online-Casinos zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler verloren geglaubtes Geld zurückgeholt hat.

 

In dem vorliegenden Fall hatte ein Spieler aus Nordrhein-Westfalen zwischen April 2014 und Januar 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Unterm Strich verlor er dabei insgesamt mehr als 82.000 Euro. „Das Geld haben wir nun zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Die Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen hat, habe sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse dem Kläger daher seinen Verlust vollständig erstatten, entschied das LG Münster.

 

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Spieler durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen hat. Es könne nicht unterstellt werden, dass der Kläger Kenntnis von diesem Verbotsgesetz hatte und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt, führte das Gericht weiter aus.

 

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de