LG Paderborn: Online-Casino muss Spielerin Verlust in Höhe von 115.000

CLLB-Rechtsanwälte
25.10.2021113 Mal gelesen
Angebot des Online-Glücksspiels verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag – Verbot dient Schutz der Spieler

München, 25.10.2021. Für eine nach eigenen Angaben spielsüchtige Zockerin hat sich das Blatt noch einmal gewendet. Die Frau hatte mehr als 115.000 Euro im Online-Casino verloren - nun muss die LC International Ltd als Anbieterin des Online-Glücksspiels ihr den Verlust ersetzen. Das Landgericht Paderborn machte mit Urteil vom 24. September 2021 deutlich, dass die Beklagte keine erforderliche Lizenz für ihr Angebot des Online-Glücksspiels hatte und die aufgelaufenen Verluste daher erstatten muss (Az.: 4 O 424/20).

 

Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot des Online-Glücksspiels in Deutschlang etwas gelockert. Bis dahin war Glücksspiel im Internet jedoch bis auf wenige Ausnahmen verboten. Das Verbot umfasste auch das Anbieten von Glücksspielen im Internet. "An das Verbot haben sich Anbieter von Online-Glücksspielen vielfach nicht gehalten und über deutschsprachige Webseiten den Zugang zum Online-Casino auch für in Deutschland wohnhafte Spieler leicht möglich gemacht. Wegen dieses Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag müssen sie den Spielern die Verluste ersetzen", erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

In dem Fall vor dem LG Paderborn bot die beklagte LC International Ltd. mit Firmensitz in Gibraltar Online-Glücksspiel über die deutschsprachige Webseite www.ladbrokes.com an. Sie verfügte über eine Lizenz für ihr Angebot in Gibraltar, allerdings nicht über eine entsprechende Genehmigung für das Glücksspiel-Angebot in Deutschland. Die Klägerin nahm über diese Webseite an dem Glücksspiel teil und verspielte im Online-Casino zwischen September 2018 und Dezember 2019 mehr als 115.000 Euro. Die Einsätze tätigte sie zum weit überwiegenden Teil von ihrem in Deutschland geführten Girokonto.

 

Die Klägerin aus dem westfälischen Lippstadt ist nach eigenen Angaben spielsüchtig. Mit dem Angebot des Online-Glückspiels habe die Beklagte gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher forderte sie ihre verlorenen Einsätze zurück.

 

Das LG Paderborn folgte der Klägerin. Sie habe Anspruch auf die Rückerstattung ihrer verlorenen Einsätze in voller Höhe. Die Beklagte habe nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Glücksspiel-Angebot in Deutschland verfügt. Die mit der Klägerin abgeschlossenen Verträge über die Teilnahme am Online-Glücksspiel seien nichtig. Die Beklagte habe daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müsse der Beklagten ihre Verluste erstatten, machte das Gericht klar. Dabei machte es deutlich, dass sich der Gesetzgeber in § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag u.a. wegen des herausragenden Suchtpotenzials bewusst für ein absolutes Verbot von Casino-Spielen im Internet entschieden habe. Das Verbot diene dem Schutz des Spielers vor ruinösen oder suchtfördernden Glücksspiel. Diese Intention würde unterlaufen, wenn das Online-Casino die verlorenen Einsätze aus verbotenem Glücksspiel behalten dürfte.

 

"Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus dem Online-Glücksspiel zurückzuholen", sagt Rechtsanwalt Cocron. Das Glücksspiel-Verbot wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend.

 

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de