Dieselskandal: OLG-Urteile gegen Audi wegen 3.0 TDI Motoren

CLLB-Rechtsanwälte
28.01.202141 Mal gelesen
Seit den BGH-Urteilen gegen VW haben mehrere Oberlandesgerichte auch die Audi AG wegen illegaler Abschalteinrichtungen in deren 3.0 TDI Motoren verurteilt.

Berlin / München 28.01.2020 Es wird enger für die Audi AG. Seit den Urteilen gegen die Volkswagen AG beobachtet Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der Verbraucherschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass diverse Oberlandesgerichte auch die Audi AG verurteilen.

Die Audi AG stellt im VW-Konzern die großen 3.0 TDI und 4.2 TDI Motoren her, die konzernweit in verschiedene Audi Modelle eingebaut werden, ebenso wie in den VW Touareg und Porsche Macan und Cayenne. Das Kraftfahrtbundesamt hat Aufwärmstrategien gefunden, die nahezu nur bei Durchlaufen einer Abgasprüfung nach dem NEFZ aktiviert werden. Diese Aufheizstrategien hat das KBA als illegale Abschalteinrichtung qualifiziert, was nach Meinung von CLLB Rechtsanwälte dazu führt, dass die Audi AG ihre Kunden genauso sittenwidrig geschädigt hat wie die Volkswagen AG die Eigentümer von Fahrzeugen mit dem berühmt-berüchtigten EA189 Motor. Derartige Fahrzeuge halten die Abgasgrenzwerte nur im Abgastest ein, oftmals aber nicht im realen Fahrbetrieb, weshalb das KBA eine Neuprogrammierung der Fahrzeugsoftware verpflichtend angeordnet hat.

Unter anderem die Oberlandesgerichte in Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz haben den Eigentümern betroffener Fahrzeuge mit den von Audi hergestellten Dieselmotoren Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zugesprochen. CLLB Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Audi-, Porsche und VW Touareg Eigentümern vertreten, erwarten weitere dahingehende Entscheidungen verschiedener anderer OLG-Senate.

Rechtsanwalt Bombosch empfiehlt allen Eigentümern der oben genannten Fahrzeuge mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6, die einen Rückruf erhalten haben, zeitnah einen versierten Anwalt mit der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zu beauftragen. CLLB Rechtsanwälte haben schon zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Audi AG erstritten. Dabei gilt grundsätzlich: Je teurer ein Auto war und je weniger Kilometer es auf dem Tacho hat, umso lukrativer gestaltet sich ein solches Verfahren.

Pressekontakt: CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, Panoramastr. 1, 10178 Berlin, T 030 288 789 60 F 030 288 278 620 kanzlei@cllb.de