Illegales Online-Glücksspiel – Zahlungsdienstleister und Banken in der

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
03.02.202029 Mal gelesen
Mitwirkungsverbot umfasst auch Zahlungstransaktionen beim illegalen Glückspiel im Internet – Schadensersatzansprüche gegen Zahlungsdienstleister

München, 03.02.2020. Online-Glücksspiel ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Auch wenn die Bundesländer sich kürzlich darauf verständigt haben, Glücksspiel im Internet teilweise zu legalisieren, ändert das an der aktuellen Situation erstmal nichts. Nicht nur die Anbieter müssen sich an das Verbot halten, sondern auch Banken und Finanzdienstleister, über die die Zahlungen beim illegalen Online-Glücksspiel abgewickelt werden.

 

Im Glückspielstaatsvertrag ist auch das Mitwirkungsverbot geregelt. Demnach dürfen die Zahlungstransaktionen bei illegalem Glücksspiel nicht durchgeführt werden. Die Zahlungsdienstleister treffen daher besondere Aufsichts- und Kontrollpflichten. "Verstoßen sie gegen diese Pflichten und ermöglichen dadurch Zahlungstransaktionen beim illegalen Glücksspiel im Online-Casino, können sie sich schadensersatzpflichtig machen. Das heißt, der Spieler kann sein Geld von den Finanzdienstleistern ggf. zurückverlangen", sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Auch das niedersächsische Innenministerium erinnert Banken und Finanzdienstleister an ihre Kontrollpflichten. In einem Schreiben an fünf Branchenverbände, darunter der Sparkassen- und Giroverband, der Bundesverband der deutschen Banken und der Verband der Volks- und Raiffeisenbanken, wies das Ministerium ausdrücklich auf das Mitwirkungsverbot hin, berichtet der NDR.

 

Schon im Sommer 2019 hatte das niedersächsische Innenministerium nach eigenen Angaben einem großen international tätigen Zahlungsdienstleister die Mitwirkung am Zahlungsverkehr bei in Deutschland illegalem Online-Glücksspiel untersagt. Nach NDR-Informationen soll es sich dabei um PayPal gehandelt haben. Nun könnten ähnliche Untersagungen für andere Zahlungsdienstleister folgen. Ziel ist es, dem illegalen Glücksspiel im Internet so den Boden zu entziehen, da ohne Zahlungsmöglichkeit eine Teilnahme erst gar nicht möglich ist. PayPal hat beispielsweise Zahlungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel in Deutschland inzwischen ausgeschlossen.

 

In diesen Zusammenhang passt auch ein Urteil des Landgerichts Ulm vom 16.12.2019 (Az.: 4 O 202/18). Das Gericht hatte PayPal zu Schadensersatz verurteilt, weil der Dienstleister Zahlungsanweisungen beim Online-Glücksspiel überhaupt nicht hätte durchführen dürfen.

 

Obwohl die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspiel verboten ist, wird gegen dieses Verbot immer wieder verstoßen. "Das Urteil des LG Ulm könnte nicht nur für PayPal, sondern auch für andere Zahlungsdienstleister große Auswirkungen haben. Es zeigt, dass sich die Spieler ihre Einsätze unter Umständen vom Zahlungsdienstleister zurückholen können, wenn dieser die Transaktionen erst gar nicht hätten durchführen dürfen", so Rechtsanwalt Cocron.

 

Auch wenn Online-Glücksspiel ab Sommer 2021 teilweise legalisiert werden soll, bedeutet das noch keinen Freifahrtschein. Die Kontrollpflicht soll dann sogar verschärft werden.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de