Insolvenzverwalter fordert von Anlegern der Erste Oderfelder

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
07.10.2019152 Mal gelesen
Insolvenzverwalter fordert von Anlegern der Erste Oderfelder bis zum 09.10.2019 Einlage und Auszahlungen zurück

Berlin, München den 07.10.2019- Mit Schreiben vom 18.09.2019 fordert der Insolvenzverwalter der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG von den Anlegern dieses Fonds den ausgezahlten Einlagebetrag nebst Ausschüttungen unter Fristsetzung bis zum 09.10.2019 zurück. Der Insolvenzverwalter beruft sich auf eine  "Scheinauseinandersetzung und Scheingewinne", weshalb er die an die Anleger geleisteten Zahlungen insolvenzrechtlich anfechte.

Rechtsanwältin Linz, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei CLLB Rechtsanwälte, die diverse betroffene Anleger betreut, erklärt: "Wir empfehlen Anlegern unbedingt vor einer Zahlung Rechtsrat einzuholen, da höchst zweifelhaft ist, ob es sich bei den an die Anleger erfolgten Auszahlungen tatsächlich um eine nach § 134 InsO rückforderbare unentgeltliche Leistung handelt."

Dessen ungeachtet sollten Anleger prüfen lassen, ob ihnen aufgrund fehlerhafter Aufklärung/ Beratung ein Schadensersatzanspruch gegen die im Einzelfall tätig gewordene Beratungsgesellschaft, die die Investition in die Lombardanlage empfohlen hat, o.a. zusteht.

Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Ferner muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete Kapital abzüglich etwaiger nicht zurückgezahlter Ausschüttungen zurück.

Erst kürzlich haben CLLB Rechtsanwälte am Landgericht Hamburg zwei obsiegende Urteile (noch nicht rechtskräftig) für Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gegenüber der Beratungsgesellschaft erstritten. Das Landgericht Hamburg war in beiden Fällen davon überzeugt, dass dem betroffenen Anleger kein zutreffendes Bild von den mit der Beteiligung verbundenen Risiken vermittelt wurde, sondern die bestehenden Risiken heruntergespielt und verharmlost wurden.

Weitere von CLLB, Rechtsanwältin Linz, vertretene Anleger führen derzeit ebenfalls Verfahren gegen ihre Anlageberater. Z.B. hat das OLG Dresden mit Beschluss vom 23.09.2019 im Verfahren eines von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers darauf hingewiesen, dass die Berufung der in Anspruch genommenen Beratungsgesellschaft offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Rechtsanwältin Linz dazu: "Der Beschluss ist ein erfreuliches Signal für betroffene Anleger, die ebenfalls fehlerhaft aufgeklärt oder beraten wurden. Das Oberlandesgericht Dresden weist darauf hin, dass der Prospekt der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG fehlerhaft ist und dass der tätig gewordene Berater auf diesen Prospektfehler nicht hingewiesen habe. Im Ergebnis hafte die Beratungsgesellschaft daher zu Recht."

Der Hinweis des OLG Dresden kann allen weiteren Anlegern der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG in einem eigenen Prozess sehr hilfreich sein: Wenn der Prospekt falsch ist, kann kein Anleger damit ordnungsgemäß aufgeklärt worden sein.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, so Rechtsanwältin Linz, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Pressekontakt: Rechtsanwältin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastr. 1, 10178 Berlin, Tel.:  49- 030-288 78 96 0, Fax.: 49-030-288 78 96 20, mail: linz@cllb.de web: http://www.cllb.de