Online-Poker – Geld vom Anbieter zurückholen

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
20.08.201944 Mal gelesen
Online-Glücksspiel ist in Deutschland verboten - CLLB Rechtsanwälte verlangt Geld für Mandanten zurück

München, 19.08.2019. Wer hoch pokert, kann auch viel verlieren. Das gilt beim realen Kartenspiel ebenso wie online. Allerdings gibt es einen gewichtigen Unterschied. Die Verluste am virtuellen Pokertisch kann der Spieler bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ggf. zurückverlangen. "Denn Glücksspiel im Internet ist in Deutschland verboten", erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland bedeutet für den Spieler, dass er seinen Einsatz vom Anbieter oder ggf. auch von Banken oder Zahlungsdienstleistern zurückverlangen kann, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. "Wir fordern für unseren Mandanten nun seine Pokereinsätze vom Anbieter ElectraWorks Limited mit Sitz in Gibraltar zurück", sagt Rechtsanwalt Cocron.

 

Der Mandant hatte über die von ElectraWorks Limited betriebenen Webseiten https://poker.bwin.com/de/poker und https://partypoker.com/de am Online-Poker teilgenommen und hat die Einsätze über seine Bank bzw. Kreditkarte getätigt. Wie es beim Pokern häufig so geht, haben sich im Lauf der Zeit die Verluste angehäuft und sich in diesem Fall auf mehr als 100.000 Euro summiert. "Diesen Betrag wollen wir zurückholen und beziehen uns dabei auf das bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland geltende Verbot von Glücksspielen im Internet", so Rechtsanwalt Cocron.

 

Das kategorische Verbot von Online-Glücksspielen ist im Glücksspielstaatsvertrag geregelt und kennt nur wenige Ausnahmen. Die Anbieter, die in der Regel ihren Sitz im Ausland, wie in diesem Fall in Gibraltar haben, versuchen regelmäßig, dieses Verbot zu unterwandern und bieten ihre Online-Glücksspiele dennoch an. Mit Glücksspielen im Internet lässt sich viel Geld verlieren und dieses Geschäft und den wichtigen Markt Deutschland wollen sich die Anbieter nicht entgehen lassen. Dabei versuchen sie ihr illegales Angebot mit EU-Recht zu rechtfertigen und argumentieren, dass das Verbot von Online-Glücksspiel gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoße.

 

Diese Argumentation verfängt jedoch nicht. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat erst kürzlich bestätigt, dass das Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland rechtmäßig ist. Selbst wenn sich dies nach Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ändern sollte, müsse das Verbot eingehalten werden, so lange es besteht. Heißt: Ohne gültige Lizenz darf Glücksspiel im Internet nicht in Deutschland angeboten werden.

 

"Vor diesem Hintergrund verlangen wir den Poker-Einsatz unseres Mandanten vom Anbieter zurück. Sollte dieser sich querstellen, werden wir gerichtlich gegen ihn vorgehen", so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de