Online-Glücksspiel – CLLB Rechtsanwälte reicht Klage gegen PayPal ein

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
10.07.201989 Mal gelesen
PayPal hätte Zahlungsaufträge für Online-Wetten nicht annehmen dürfen

München, 09.07.2019. Das weitreichende Verbot für Online-Glücksspiel in Deutschland umfasst auch die entsprechenden Zahlungsdienstleistungen. Das heißt, dass auch Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste das Verbot beachten müssen und das Glücksspiel im Internet nicht durch ihre Zahlungsdienstleistungen ermöglichen dürfen. In diesem Zusammenhang hat CLLB Rechtsanwälte nun Klage gegen den Zahlungsdienstleister PayPal erhoben.

 

"Unser Mandant hat bei mehreren Anbietern Sportwetten im Internet abgeschlossen und viel Geld verloren. Der Veranstalter hatte allerdings überhaupt keine Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag, um die Online-Sportwetten in Deutschland überhaupt anbieten zu dürfen. Die Einsätze hat unser Mandant in den Jahren 2016 und 2017 über PayPal Express Zahlung vorgenommen. Unserer Auffassung nach, hätte PayPal die Zahlungsaufträge überhaupt nicht annehmen dürfen", sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

2015 hatte der Kläger zudem über Zahlungen bei PayPal weitere Sportwetten bei dem in Deutschland ebenfalls nicht genehmigten Anbieter "Bet365" abgeschlossen. Die Zahlungen flossen dabei direkt an den maltesischen Glücksspielanbieter Hillside New Media. "Auch diese Zahlungsaufträge hätte PayPal nicht annehmen dürfen", stellt Rechtsanwalt Cocron klar. Insgesamt beläuft sich der Streitwert auf mehr als ? 100.000,00.

 

"Sollte es zu keiner gütlichen Einigung mit PayPal kommen, werden wir verlangen, dass PayPal die Einsätze zzgl. Zinsen an unseren Mandanten zurückzahlt", so Rechtsanwalt Cocron.

 

Vergleichbare Gerichtsurteile zu Gunsten der Spieler liegen bereits vor. Hier hatten die Spieler allerdings ihre Einsätze über Kreditkarten getätigt und die Kreditkartenanbieter forderten den Ausgleich der negativen Salden. Allerdings hätten die Kreditkartenanbieter die Zahlungen verweigern müssen, da es sich um Einsätze für verbotenes Online-Glücksspiel handelte.

 

Öffentliche Glücksspiele im Internet sind in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Das Verbot ist im Glücksspielstaatsvertrag geregelt und schließt ein allgemeines Mitwirkungsverbot ein. Dieses richtet sich an alle, die am Zahlungsverkehr beim illegalen Glücksspiel beteiligt sind und verpflichtet sie zu entsprechenden eigenverantwortlichen Maßnahmen. Das bedeutet, dass Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste beim Online-Glücksspiel in der Verantwortung stehen und entsprechende Zahlungen erst gar nicht durchführen dürfen, da sie ansonsten ihre Kontrollpflichten verletzen. "Wir sehen daher gute Chancen, Forderungen gegen PayPal und andere Anbieter durchsetzen zu können", sagt Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de