Widerruf der Autofinanzierung bei der Mercedes-Benz-Bank – Musterfeststellungsklage

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
25.01.2019151 Mal gelesen
OLG Stuttgart verhandelt über Musterklage – Formfehler ermöglichen den Widerruf des Kreditvertrags

München, 25.01.2019. Die Kreditverträge der Mercedes-Benz-Bank landen vor Gericht. Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage beschäftigt sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit den Kreditverträgen. Es soll prüfen, ob der Mercedes-Bank Formfehler unterlaufen sind, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde. Ist das der Fall, können die Kreditverträge auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden.

 

Dadurch wird der Widerrufsjoker in Zeiten von Dieselskandal, Wertverlust und Fahrverboten für viele Autofahrer interessant. "Bei Autofinanzierungen liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das führt dazu, dass bei einem erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und holt sich seine gezahlten Raten zurück. Im Idealfall wird für die gefahrenen Kilometer noch nicht einmal ein Nutzungsersatz fällig", erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte. Ob es sich bei dem finanzierten Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner, um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt, ist beim Widerruf unerheblich. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Pflichtangaben verwendet hat.

 

Das Landgericht Stuttgart hat bereits 2018 entschieden, dass die Mercedes-Benz-Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und der Kreditvertrag sich deshalb auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen lässt (Az.: 25 O 73/18). Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden möchte nun mit ihrer Musterfeststellungsklage erreichen, dass grundsätzlich festgestellt wird, dass der Mercedes-Benz-Bank ein Formfehler unterlaufen ist, der den Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags ermöglicht. Etwa 680 Verbraucher haben sich laut Medienberichten der Sammelklage angeschlossen.

 

"Mit der Musterfeststellungsklage kann nur grundsätzlich geklärt werden, ob ein Widerruf eines Kreditvertrags mit der Mercedes-Benz-Bank möglich ist. Den individuellen Anspruch muss aber der einzelne Verbraucher immer noch separat durchsetzen - unabhängig davon, ob er sich an der Musterklage beteiligt hat", erklärt Rechtsanwalt Sittner.

 

Der Widerruf der Autofinanzierung ist nicht nur für Kunden der Mercedes-Benz-Bank, sondern auch für die Kunden anderer Banken interessant. "Unserer Auffassung nach sind zahlreichen Banken bei der Vergabe von Autokrediten Fehler unterlaufen, die zum Widerruf berechtigen. Insofern ist der Widerruf in der Regel eine lukrative Möglichkeit, sich von seinem Fahrzeug wieder zu trennen. Das gilt nicht nur für Dieselfahrer. Besonders interessant wird der Widerruf bei Kreditverträgen, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden. Dann kann die Bank im Idealfall aufgrund einer Gesetzesänderung keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer verlangen.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: sittner@cllb.de Web: www.cllb.de