Venture Plus Fonds 4 (V+): Liquidatorin geht gegen Anleger vor

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
20.04.2018155 Mal gelesen
München, 20.04.2018

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, haben diverse Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. in den letzten Tagen Zahlungsaufforderungen erhalten. Die Liquidatorin des Fonds hat offenbar eine Anwaltskanzlei beauftragt, gegen Anleger vorzugehen, die mit der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG eine Ratenzahlungsverpflichtung eingegangen sind.

 

Gefordert werden jedoch nicht nur die fällig gewordenen Raten, sondern die gesamte Zeichnungssumme auf einmal.

 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (und der weiteren V Fonds) vertritt, raten Anlegern, die ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, davon ab, der Zahlungsaufforderung der Liquidatorin ohne Vornahme einer rechtlichen Überprüfung nachzukommen.

 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits in der Vergangenheit für ihre Mandanten Beteiligungen an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt.

 

Darüber hinaus hat Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 für zwei Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG ein Urteil gegen deren Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz erwirkt. Im Gegenzug mussten die Anleger lediglich die Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an den Berater übertragen. Das Gericht hat damit den Anlegern Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen, d. h. der Berater muss die geschädigten Anleger so stellen, als hätten sie die Beteiligung an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds KG nie gezeichnet.

 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft nunmehr auch für ihre Mandanten die Verteidigungsmöglichkeiten gegen das Aufforderungsschreiben der Liquidatorin, mit der die gesamte Einlage geltend gemacht wird.

 

Anleger, die mit der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. eine Ratenzahlung vereinbart haben und nunmehr ein Aufforderungsschreiben im Auftrag der Liquidatorin des Fonds erhalten, sollten unverzüglich rechtlichen Rat von einer spezialisierten Anwaltskanzlei einholen.

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Nikola Breu, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de web: http://www.cllb.de