P&R Container – Totalverlust kann wohl verhindert werden

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
20.04.2018150 Mal gelesen
Eigentumsverhältnisse an P&R Containern kaum zu klären – Keine Nachschusspflicht, aber auch keine Aussonderungsrechte

München, 20.04.2018 - Nachdem die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH im März dieses Jahres Insolvenz angemeldet hatte, war es lange Zeit ruhig rund um das Thema P&R. "Zu ruhig" ist Meinung der rund 50.000 Anleger, die um rund 3,5 Milliarden Euro Anlegergelder bangen und auf hilfreiche Informationen warten.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter sind jetzt mit verhältnismäßig guten Nachrichten an die Öffentlichkeit getreten. Offensichtlich sind die Insolvenzverwalter aus der Kanzlei Jaffé in der Lage, das Containergeschäft am Laufen zu erhalten und den drohenden Totalverlust zu verhindern. Eine weitere Nachricht betrifft im Raum stehende Nachschusspflichten der Anleger. Hier scheint es kaum möglich, die konkreten Eigentumsverhältnisse zu klären, gleichsam schwierig wird es daher auch sein, entstehende Forderungen z.B. für Standgebühren in Häfen, auf den Eigentümer umzulegen.

Rechtsanwalt Braun, Partner der Kanzlei CLLB aus München: "Das zeigt aber auch, wie kompliziert es wohl werden wird, etwaige Aussonderungsrechte durchzusetzen."

Insolvenzverwalter Michael Jaffé hatte dem Handelsblatt in einem Interview Rede und Antwort gestanden und war dabei auch auf die noch nicht insolvente P&R Transport-Container GmbH eingegangen. Derzeit ist völlig unklar, ob die Gesellschaft gerettet werden kann oder ob sie in der Lage sein wird, die im Mai anstehenden Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu erfüllen. Ein "kleiner Fisch" ist das auch nicht: Immerhin verwaltet die Gesellschaft, die hohe Forderungen an die insolventen Schwestern stellt, Anlegergelder in einer Gesamtsumme von knapp 400 Millionen Euro.

Rechtsanwalt Braun: "Wir können aktuell im vorläufigen Insolvenzverfahren kaum aktiv werden, daher sollten Anleger, die berechtigte Schadensersatzansprüche haben, diese zeitnah angehen. Die Münchner Anlegerkanzlei CLLB steht dazu zu einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch zur Verfügung. Braun: "Viele Anleger wurden über das Totalverlustrisiko und darüber, dass die Erträge unter Umständen aus der Einwerbung neuer Anlegergelder und nicht aus der Drittvermietung kommen, nicht aufgeklärt. Manche Vermittler haben noch im März 2018 ihre Kunden in absoluter Sorglosigkeit gehalten, um weitere Verträge verkaufen zu können. Spätestens seit Herbst 2017 muss allerdings jedem Insider klar gewesen sein, dass etwas nicht stimmt."

Das bedeutet: Wer die Möglichkeit hat, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sollte mit Maßnahmen zur Schadensminimierung nicht auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens warten. 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun@cllb.de  Web: www.cllb.de