Kanzlei Adler & Partner: Täuschung rund um angebliche Geldrückholung

09.06.2026 1 Mal gelesen
Kanzlei Adler & Partner? Stopp, Fake! Alles deutet auf ein Recovery-Schema hin, bei dem bereits geschädigte Kapitalanleger erneut zur Zahlung bewegt werden.

Die Internetseite kanzlei-adlerpartner(.)com gibt sich als spezialisierte Kanzlei aus, die Verluste aus Trading-Betrug zurückholt. Tatsächlich deutet alles auf ein sogenanntes Recovery-Schema hin, bei dem bereits geschädigte Personen erneut zur Zahlung bewegt werden. Auffällig ist zudem, dass die Domain erst am 11.05.2026 angelegt wurde – ein starkes Indiz für fehlende Etablierung.

 

Existiert die Kanzlei Adler & Partner überhaupt?

Der Auftritt wirkt wie sorgfältig inszeniert: Auf der Website werden Juristen, Ermittler und angebliche Blockchain-Experten präsentiert, um Seriosität zu suggerieren. Formulierungen über die Kombination rechtlicher und technischer Methoden klingen überzeugend, sind jedoch nach aktuellem Kenntnisstand frei erfunden. Auch die genannten Personen – darunter Lars Koch, Dr. Elena Meier, Marcus Weber und Dr. Klaus Brenner – lassen sich nicht verlässlich zuordnen oder werden offenbar missbräuchlich genannt. Die angegebene Frankfurter Anschrift bleibt zu unpräzise für eine Überprüfung, und Hinweise wie „made in Germany“ dienen eher der Imagebildung als der Information.

 

Wie funktioniert das Muster des Recovery-Betrugs?

Zahlreiche Berichte Betroffener zeichnen ein einheitliches Bild: Nach einem ersten Anlagebetrug erfolgt eine gezielte Kontaktaufnahme. Dabei wird in Aussicht gestellt, verlorenes Kapital zurückzuholen. Voraussetzung seien jedoch Gebühren oder Vorauszahlungen. Eine tatsächliche Rückführung der Gelder bleibt aus. Rechtlich lässt sich dieses Vorgehen als Betrug gemäß § 263 StGB einordnen; unter Umständen kommt auch § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) in Betracht.

 

Warum bleiben Auszahlungen aus?

Hinter dem Angebot steht kein echtes Mandatsverhältnis. Stattdessen wird mit komplex wirkenden Geschichten über Ermittlungen und juristische Schritte gearbeitet, um Vertrauen zu festigen. In der Realität fehlen jedoch sowohl Verfahren als auch Rückflüsse. Die gesammelten Erfahrungen sprechen eine klare Sprache und lassen kaum Raum für eine positive Bewertung.

 

Die Rolle von Bankkonten im betrügerischen System

Damit Zahlungen überhaupt abgewickelt werden können, greifen die Verantwortlichen auf reale Konten zurück. Diese laufen häufig auf Hintermänner oder sogenannte Finanzagenten. Das grundlegende Prinzip besteht darin, falsche Tatsachen vorzutäuschen, um Vermögenswerte zu erlangen oder zu verschieben. Neben Betrugstatbeständen kann auch Geldwäsche nach § 261 StGB relevant sein. Durch die Nachverfolgung der Zahlungsströme lassen sich Kontoinhaber identifizieren und Rückforderungsansprüche prüfen. Ohne solche Kontostrukturen wäre das Modell nicht funktionsfähig.

 

Wer steht hinter der Plattform, die sich als Kanzlei gibt?

Derartige Konstruktionen werden typischerweise von international agierenden Netzwerken betrieben, die mit erfundenen Identitäten arbeiten. Die schnelle Einrichtung der Domain im Mai 2026 zeigt, wie kurzfristig solche Seiten aufgebaut werden können. Die organisatorische Struktur legt nahe, dass ein koordiniertes Vorgehen vorliegt, das unter Umständen auch als kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) gewertet werden kann.

 

Welche rechtlichen Schritte sind gegen die Fake-Kanzlei möglich?

Geschädigte können sich auf verschiedene Anspruchsgrundlagen stützen, etwa § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) oder § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Entscheidend ist, den Weg des Geldes konsequent nachzuverfolgen. Eine bloße Strafanzeige genügt in der Regel nicht. Zudem sollten Empfänger entsprechender Gelder beachten, dass sie sich unter Umständen selbst strafbar machen können, wenn der Verdacht der Geldwäsche besteht.

 

Was Betroffene der falschen Kanzlei jetzt tun sollten

• Keine weiteren Überweisungen tätigen

• Sämtliche Kommunikation sowie Zahlungsbelege sichern

• Strafanzeige erstatten

• Einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren

 

Bewertung: Bereits geneppten Anlegern drohen weitere Verluste

Die Gesamtwürdigung fällt eindeutig aus: Es handelt sich um ein strukturiertes Täuschungssystem im Bereich der angeblichen Geldrückholung. Ziel ist es, Vertrauen auszunutzen und zusätzliche Zahlungen zu generieren. Anleger sollten entsprechend wachsam reagieren und unverzüglich Maßnahmen ergreifen.

 

RESCH Rechtsanwälte verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und unterstützen Betroffene bei Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Der Fokus liegt auf der Nachverfolgung von Geldflüssen sowie der Identifikation beteiligter Kontoinhaber, um Rückforderungen durchzusetzen.

 

Wenn Sie Verluste im Zusammenhang mit der Plattform geltend machen möchten, ist schnelles Handeln entscheidend. Sie erreichen RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf der Website. Eine individuelle Prüfung zeigt die nächsten möglichen Schritte auf.

 

 

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