GEOKRAFTWERKE.de GmbH zum Schadensersatz verurteilt

Kapitalanlagerecht
16.09.2019118 Mal gelesen
Die Geokraftwerkde.de GmbH wurde zum Schadenersatz verurteilt.
München, 16.09.2019. Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, hat das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 05.09.2019 die GEOKRAFTWERKE.de GmbH verurteilt, einen Erwerber von Namensschuldverschreibungen Schadensersatz zu leisten. Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger erwarb am 05.06.2013 50 Namensschuldverschreibungen zu einem Gesamtpreis in Höhe von ? 10.000,00 von der GEOKRAFTWERKE.de GmbH. Der Kläger gab an, dass ihm das streitgegenständliche Investment in einem telefonischen Informationsgespräch mit der GEOKRAFTWERKE.de GmbH als zukunftsträchtige Anlageform vorgestellt wurde, welche durch das EEG abgesichert sei. Weiter, so der Kläger, sei ihm am Telefon mitgeteilt worden, dass er sein Geld jederzeit zurückerhalten könne. Im Vertrauen auf diese Angaben der Beklagten erwarb der Kläger im Nachgang die Namensschuldverschreibungen. Nachdem der Kläger im Jahre 2018 erfahren hatte, dass er sein Geld nicht jederzeit zurückerhalten werde, beauftragte er die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen. Das Landgericht Regensburg kam nach Anhörung des Klägers und des Geschäftsführers der Beklagten zu dem Ergebnis, dass die GEOKRAFTWERKE.de GmbH ihre vorvertraglichen Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt habe, in dem sie dem Kläger gegenüber wahrheitswidrige Angaben zur Rückzahlung seines Kapitals gemacht habe. Das Landgericht Regensburg verurteilte die GEOKRAFTWERKE.de GmbH deshalb zur Rückzahlung des vom Kläger geleisteten Anlagebetrages Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Namensschuldverschreibungen. "Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es doch, dass Erwerber von Namensschuldverschreibungen der GEOKRAFTWERKE.de GmbH, die sich unzureichend aufgeklärt fühlen, Chancen haben, vor Gericht ein positives Urteil zu erstreiten" erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht darüber hinaus von einem Recht der Erwerber von Namensschuldverschreibungen aus, das Vertragsverhältnis außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen zu können. Die oben zitierte Entscheidung setzt sich jedoch mit diesem Kündigungsrecht folgerichtig nicht auseinander, da das Gericht im vorliegenden Sachverhalt aufgrund des Verlaufes der mündlichen Verhandlung von einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung und einem daraus resultierenden Schadensersatzanspruch ausgeht. Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie die GEOKRAFTWERKE.de GmbH auf diese Entscheidung reagiert. Gegenwärtig sind diverse Verfahren in der ersten und in der zweiten Instanz gegen die GEOKRAFTWERKE.de GmbH anhängig. Pressekontakt: Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de