Weiteres positives Urteil für Garbe Logimac Nr. 2-Anlegerin

ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. (jetzt RvH AG & Co. KG i.L.) kündigt Fortsetzung der Gesellschaft an
04.08.2017451 Mal gelesen
Kanzlei Dr. Greger & Collegen ist für Anlegerin auch in Berufungsinstanz vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht erfolgreich!

Mit aktuellem Urteil vom 26.07.2017 verurteilte das Hanseatische Oberlandesgericht die LogisFonds II Fondsverwaltung AG, an eine von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anlegerin Schadensersatz in Höhe von über 46.000,- EUR zu zahlen. Damit ist das Berufungsgericht der Argumentation der Kanzlei Dr. Greger & Collegen gefolgt und hat das bereits positive Urteil des Landgerichts Hamburg in den wesentlichen Punkten bestätigt.

Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten in den entscheidenden Punkten zurückgewiesen und die LogisFonds II Fondsverwaltung AG zum Schadensersatz verpflichtet. Die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen sowohl erstinstanzlich als auch zweitinstanzlich vertretene Anlegerin ist damit so zu stellen, als hätte sie niemals eine Beteiligung an der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG abgeschlossen.

Das Berufungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass das Landgericht die Beklagte zu Recht zum Schadensersatz verurteilt hat, weil die Beklagte die ihr gegenüber der Klägerin obliegenden Aufklärungspflichten bei ihrem Beitritt zum Garbe Logimac Fonds Nr. 2 verletzt hatte.

Anleger, die ihre Investition in den Garbe Logimac Fonds Nr. 2 ebenfalls rückabwickeln wollen, wird angeraten, Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Gesellschaften überprüfen zu lassen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat im Zusammenhang mit diversen unternehmerischen Beteiligung des Emissionshauses Rothmann & Cie. bereits zahlreiche erfolgreiche Urteile erstritten. Allerdings bedarf jeder Einzelfall einer gesonderten Überprüfung. Insbesondere die taggenaue, kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährung der Ansprüche droht vorliegend bei vielen Anlegern abzulaufen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht mehr sinnvoll. Aus diesem Grund ist schnelles Handeln gefragt. Zur Hemmung der Verjährung bedarf es der Ergreifung rechtlicher Maßnahmen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt hierfür die Klageeinreichung gegen die verantwortlichen Anspruchsgegner.

Betroffene Anleger können sich gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung direkt an unsere Regensburger Kanzlei wenden: zum Kontaktformular