CLLB-Rechtsanwälte berichteten bereits über das Datenleck bei Facebook und die damit einhergehenden Risiken für betroffene Personen. Nach über drei Jahren Facebook Datenskandal scheint nun das letzte Wort gesprochen: Facebook hat für den Datenschutzverstoß zu haften und betroffenen Verbrauchern Schadensersatz zu leisten.
Der Bundesgerichtshof hat in einem noch nie dagewesenen Leitentscheidungsverfahren klargestellt, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten ausreicht, um einen immateriellen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO zu begründen.
„Nach der für die Auslegung des Art. 82 Abs. 1 DSGVO maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH kann auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein. Weder muss insoweit eine konkrete missbräuchliche Verwendung dieser Daten zum Nachteil des Betroffenen erfolgt sein noch bedarf es sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen.“
so die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes.
Die Richter am Bundesgerichtshof schreiben damit Rechtsgeschichte und sorgen für mehr Verbraucherschutz im Zeitalter digitaler Cyberkriminalität.
Eine Klage sollte daher auch aus Vorsichtsgründen erhoben werden, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass Facebook (Meta) für mögliche zukünftige kausale Folgen des Datenlecks haftet.
Nach dem Urteil des BGH ist nunmehr der richtige Zeitpunkt gekommen, den Klageweg zu beschreiten.