BaFin warnt vor Abzocke bei binären Optionen und CFDs

anwalt24 Fachartikel
05.12.201821 Mal gelesen
BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter warnen vor dubiosen Handels-Plattformen im Internet

München, 5.12.2018.Binäre Optionen oder Contracts for Difference - kurz CFDs - sind hochspekulative Anlageprodukte mit hohem Verlustrisiko für die Anleger. Deshalb ist die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatkunden ganz verboten und der Handel mit CFDs zumindest stark eingeschränkt.

 

Obwohl der Handel mit binären Optionen und CFDs in Deutschland ganz oder zumindest teilweise verboten ist, schreckt das Abzocker und Betrüger offenbar nicht ab. Wiederholt hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin schon vor diversen Handels-Plattformen im Internet gewarnt, die nicht über die notwendige Lizenz verfügen und dementsprechend den Handel gar nicht anbieten dürfen. Privatanlegern sind die hohen Risiken bei diesen Finanzprodukten oft gar nicht bewusst. Sie werden mit hohen Renditeaussichten und vermeintlichen Gewinnen gelockt, die tatsächlich aber nicht erzielt werden.

 

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter haben daher am 4. Dezember 2018 eine gemeinsame Warnmeldung an die Verbraucher herausgegeben. Darin weisen sie auf die Gefahren aus dem Online-Handel mit bestimmten spekulativen Finanzinstrumenten wie CFDs und binären Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes sowie Währungen und Kryptowährungen hin. Die Kunden werden dabei mit hohen Gewinnaussichten und einfacher Handhabung gelockt. Eine genaue Erklärung wie die Kapitalanlage funktioniert, wird allerdings nicht gegeben. Stattdessen werde häufig unmittelbar nach der Registrierung Kontakt zu den Kunden aufgenommen und mittels einer Betrugs-Software Kontobewegungen und vermeintliche Gewinne angezeigt, um den Anleger zu motivieren, noch mehr Geld zu investieren. Das böse Erwachen kommt meist, wenn der Anleger sich sein Guthaben auszahlen lassen will. Das ist dann nicht möglich, der Kontakt reißt ab, die Händler sind für den Kunden nicht mehr erreichbar und das Geld ist weg.

 

BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter raten daher zu äußerster Vorsicht. Den Händlern gehe es in diesen Fällen nur darum, die Anleger um ihr Geld zu betrügen. Das Geld werde nie in die Kapitalanlagen investiert.

 

"Private Anleger müssen sich grundsätzlich darüber im Klaren sein, dass binäre Optionen oder CFDs komplexe und wenig transparente Finanzprodukte sind und daher ein hohes Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust bergen", erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Aufgrund dieser hohen Risiken für private Anleger hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger innerhalb der EU verboten. Dieses Verbot läuft zwar im Januar 2019 aus, die BaFin plant aber das Verbot innerhalb Deutschlands aufrechtzuerhalten. Der Handel mit CFDs wurde innerhalb der EU zumindest stark eingeschränkt, um das Risiko von Privatkunden zu reduzieren.

 

Dennoch gibt es immer wieder Online-Händler, die versuchen, diese Verbote zu umgehen. Geschädigte Anleger können ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de