Dubiose Geschäftspraktiken bei Amazon

Know-How-Schutz für Unternehmen nach der neuen EU-Richtlinie
29.10.2018161 Mal gelesen
Gleich zwei Ermittlungsverfahren gegen den Internetriesen.

Amazon kämpft sich seit Jahren an die Spitze des Onlinehandels - mit weit rücksichtsloseren Geschäftsmethoden als zuletzt angenommen. Einblicke zeigen ein kürzlich eingeleitetes Gerichtsverfahren des Konkurrenten Ebay und ein Ermittlungsverfahren der EU-Kommission.

 

Abwerbetechnik gegenüber Ebay

Der größte Konkurrent des Händlers Amazon im Bereich des E-Commerce hat nun eine Klage wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingereicht: Ebay erklärte jüngst, man habe Hinweise auf eine mehr als dubiose Geschäftspraktik des Onlinehändlers im Internetrecht erhalten.

In der Klage heißt es, Mitarbeiter von Amazon hätten sich als Kunden bei Ebay registriert und das interne E-Mail-System von Ebay genutzt, um gezielt mehrere hundert Verkäufer bei Ebay abzuwerben und zu überzeugen, stattdessen auf Amazon zu verkaufen. Das System steht nur Nutzern zur Verfügung und untersagt eine Absprache von Geschäften, die außerhalb der Plattform stattfinden.

Dabei stützt sich die Klage unter anderem auf eine Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters bei Amazon, die auf ein planvolles und systematisches Vorgehen hindeutet. So seien in den Mails unter anderem Codewörter verwendet worden, um eine Schlagwortsuche zu erschweren. Zum Beispiel sei nie das Wort "Amazon", sondern eine Umschreibung oder Abkürzung ("AMZ", "a-m-a-z-o-n" o.ä.) benutzt worden.

 

Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht

Fast gleichzeitig nahm die EU-Kommission Ermittlungen gegen Amazon wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens auf. Drittanbieter und externe Verkäufer hatten sich über eine Geschäftspraktik von Amazon beschwert: Sobald eine Ware auf der Plattform sich gut verkaufe, kontaktiere Amazon selbst den meist in Asien ansässigen Produzenten und lasse sich das identische Produkt auf eigene Rechnung herstellen.

Auf Amazon werde dann das von der Plattform selbst vertriebene Produkt höher platziert, besser beworben - und aufgrund eines Algorithmus immer um wenige Cent günstiger angeboten als das ursprüngliche Produkt des Drittanbieters. Dieser versinke dann schnell in die Bedeutungslosigkeit.

 

Schlechtes Image von Amazon

Die Klagen dürften zu einem erheblichen Imageverlust des Konzerns beitragen. Zuletzt waren immer wieder neue brisante Tatsachen über das Unternehmen publik geworden. Dazu gehörten unmenschliche Arbeitsbedingungen für Angestellte und Postboten und die Vernichtung von zurückgesendeter Ware im großen Stil.

Möglicherweise wird dieses Vorgehen dazu beitragen, dass weniger Menschen ihre bevorstehenden Weihnachtseinkäufe bei Amazon tätigen. Zu hoffen wäre es.