Direktversicherung Beiträge Krankenkasse: Bundesverfassungsgericht hebt BSG-Urteil auf, Beschluss vom 28.09.10, 1 BvR 1660/08 - Lichtblick für Betroffene

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
26.10.201015371 Mal gelesen
Verbeitragung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn die Lebensversicherung vom Arbeitnehmer als eigene Versicherung weitergeführt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Kammerbeschluss vom 28.09.2010 das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.12.2007, Az.: B 12 KR 2/07 R aufgehoben, das die Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus Kapitalleistungen einer betriebliche abgeschlossenen Lebensversicherung bei teilweiser Prämienzahlung durch den Arbeitnehmer für rechtmäßig befunden hatte. Der Wortlaut der Entscheidung kann unter folgendem Link eingesehen werden. Auch wenn das Verfahren "nur" an das Bundessozialgericht zurückverwiesen wurde, bedeutet die Entscheidung des BVerfG einen Lichtblick.  

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heimbach vertritt zahlreiche Mandanten, die von entsprechenden Beitragsbescheiden der Krankenkassen betroffen sind. Nicht selten sind hiermit Beitrags(nach)forderungen im 5-stelligen Bereich verbunden, welche in der Praxis auf die kommenden (maximal) 120 Monatsbeiträge verteilt werden.

Auch Betroffene, deren Beitragsbescheid inzwischen bestandskräftig geworden ist, können sich effektiv hiergegen zur Wehr setzen, und zwar, indem sie bei der Krankenkasse einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X wegen zu Unrecht erhobener Beiträge stellen.

In einem Beitrag der Sendung Marktcheck des SWR (ARD) vom 02.12.2010 hat Herr Heimbach zu dem Thema ein kurzes Interview gegeben. Ein Video des Beitrags können Sie hier anschauen. Sie auch den Artikel Direktversicherung Krankenkassenbeiträge.

Autor:
Dr. Robert Heimbach