Musiksampler ( German Top 100) als Quelle der Abmahnwelle.

Internet, IT und Telekommunikation
05.10.2010797 Mal gelesen
Abmahnungen wegen Filesharings sollte man nicht unterschätzen, schon gar nicht ignorieren.

Die Abmahnungen gegen vermeintliche Tauschbörsennutzer wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet beispielsweise durch die Rechtsanwaltskanzleien Nümann Lang, Waldorf, U C, C-S-R,  Rasch und einigen anderen nehmen kein Ende.

Insbesondere sind dabei momentan Musikdateien aus den German Top 100 sowie diverser anderer Musiksampler (Bravo Hits etc.) Gegenstand der Abmahnschreiben . Da auf einem solchen Sampler viele unterschiedliche Künstler vertreten sind, drohen dabei auch unzählige Abmahnungen der jeweiligen Rechteinhaber.

Die Betroffenen sollen dabei jeweils einen pauschalen Schadensersatz inkl. Rechtsverfolgungskosten leisten und die dort beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen. Dies kann insbesondere bei Vorwürfen zu Inhalten von größeren Samplern ein teures "Vergnügen" werden.

Dabei ist gerade auch die Unterlassungserklärung mit besonderer Vorsicht zu genießen. Einmal unterzeichnet hat sie eine Wirkung von 30 Jahren. Man verpflichtet sich für diesen Zeitraum entweder das konkrete in der Abmahnung benannte Werk oder bspw. in den Fällen der Waldorf Rechtsanwälte, sämtliche geschützten Werke der angeblichen Urheberrechtsinhaber bei Androhung einer Vertragsstrafe nicht mehr öffentlich verfügbar zu machen. Darüber hinaus wirkt die Unterschrift praktisch als Schuldeingeständnis

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte dieser gravierende Schritt daher eingehend geprüft werden. Unsere Kanzlei steht Ihnen diesbezüglich gern hilfreich zur Verfügung.

Darüberhinaus stellen sich neben die rechtliche Problematik auch einige technische Fragen. Wie konnte es zu der Abmahnung kommen? Ist mein Funknetzwerk (Wlan) mißbraucht worden. Ist dieses ausreichend gesichert?  Dieser Problematik sollten Sie ebenfalls auf den Grund gehen, um weiterer rechtlicher Inanspruchnahme für die Zukunft vorbeugen zu können.