Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen Kirch und weitere ehemalige Geschäftsführer der Kirch-Gruppe muss neu verhandelt werden; Beschluss vom 21. Juni 2010; II ZR 246/08

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23.06.2010888 Mal gelesen
Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen Kirch und weitere ehemalige Geschäftsführer der Kirch-Gruppe muss neu verhandelt werden: Bundesgerichtshof bestätigt Aufhebung und Zurückweisung durch das OLG wegen irreführenden Hinweisen des LG München.

 

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Taurus Holding GmbH & Co. KG. Dabei handelt es sich um die Holdinggesellschaft der Kirch-Gruppe (Kirch Pay TV; Kirch Media, Kirch Beteiligung). Komplementärin der Schuldnerin war die Kirch Vermögensverwaltungs GmbH, die neben Dr. Leo Kirch als Beklagtem zu 1 von den weiteren fünf Beklagten als Geschäftsführern geleitet wurde.

Das Insolvenzverfahren ist am 13.9.2002 eröffnet worden.

Am 4.2.2002 hatte der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank Breuer dem Fernsehsender Bloomberg TV ein Interview gegeben, in welchem er dem Kirch-Konzern die Kreditwürdigkeit absprach (vgl. dazu auch KIRCH/DEUTSCHE BANK ? II ZR 185/07, BGHZ 180, 9). Darauf führt der Beklagte Dr. Kirch den Eintritt der Insolvenz zurück.

Der Kläger verlangt die Erstattung von Zahlungen, die die Beklagten als Geschäftsführer nach Insolvenzreife veranlasst haben sollen. Der Klage liegen insgesamt über 750 Einzelzahlungen zwischen etwa 15 € und 2,5 Mio. € im Zeitraum 5.2.2002 bis 11.6.2002 zugrunde.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Infolge eines irreführenden Hinweises habe das LG den Kläger mit dem Urteil überrascht.

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat hat die Rechtsauffassung des OLG München bestätigt und die von allen Beklagten erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden, mit der sie die Wiederherstellung des klageab-weisenden Urteils angestrebt haben, zurückgewiesen.

II ZR 246/08 ? Beschluss vom 21. Juni 2010

LG München I ? 14 HKO 1877/07 ? Entscheidung vom 14. September 2007

OLG München ? 7 U 4972/07 ? Entscheidung vom 15. Oktober 2008

Quelle: Pressemitteilung Nr. 127/2010 des BGH vom 22.06.2010

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