"Ihr Schreiben vom 07.02.2010 haben wir dankend erhalten und nehmen hierzu wie folgt Stellung:
1. Unsere Mandantin hat wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, durch die die Wiederholungsgefahr entfallen ist. Von der Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wird daher abgesehen.
2. Das Angebot unserer Mandantin, den von Ihnen verursachten Schaden und die von Ihnen zu tragenden Anwaltskosten im Rahmen eines Vergleichs durch Zahlung einer Pauschale in Höhe von insgesamt 1.200,00 € abzugelten, haben Sie bedauerlicherweise nicht angenommen.
Ziel des Vergleichsangebots unserer Mandantin war, diese Angelegenheit rasch zu Ende zu bringen und etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Insbesondere war ihr daran gelegen, den Belästigungsgrad für beide Seiten möglichst gering zu halten. Dieses Ziel ist bisher nicht erreicht worden.
Dennoch ist sie bereit, letztmals - bevor sie den durch Ihr Verhalten entstandenen Schaden sowie die Anwaltskosten vollumfänglich gerichtlich geltend machen wird - folgendes Angebot zur vergleichsweisen, außergerichtlichen Einigung abzugeben:
Gegen Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von insgesamt 1.400,00 € durch Sie an unsere Mandantin wird unsere Mandantin diese Angelegenheit für erledigt erklären.
3. Sollten Sie diese Angelegenheit ebenfalls zu Ende bringen wollen und mit diesem Angebot einverstanden sein, so bitten wir Sie unverzüglich, aber spätestens bis zum
18.05.2010
das Angebot schriftlich anzunehmen und die o.g. Pauschale in Höhe von 1.400,00 € auf das folgende Rechtsanwaltsanderkonto von BaumgartenBrandt zu überweisen:
(...)
Alternativ können Sie das Angebot durch fristgemäße Zahlung konkludent annehmen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Geldes auf dem Konto.
Im Falle eines fruchtlosen Fristablaufs sieht sich unsere Mandantin gezwungen, den ihr entstandenen Schaden, der im Wege einer Lizenzanalogie zu bestimmen ist, vollumfänglich gerichtlich geltend zu machen. Ferner wird sie die verursachten Anwaltskosten in voller Höhe einklagen. Ein weiteres Angebot zur gütlichen Einigung bzw. eine weitere Ankündigung wird nicht erfolgen. Unsere Mandantin ist, sobald gerichtliche Schritte eingeleitet wurden, nicht weiter zu gütlichen Einigungen bereit.
4. Noch eine Anmerkung zur Höhe des erneuten Vergleichsangebots:
Es liegt auf der Hand, dass unsere Mandantin an ihrem ersten Angebot, Zahlung einer Pauschale in Höhe von 1.200,00 €, nicht weiter festhalten konnte, unter anderem wegen einer weiteren zeit- und damit kostenintensiven Beschäftigung mit dieser Angelegenheit. Es war Ihrer Entscheidung geschuldet, eine diesbezügliche Einigung und Erledigung nicht mit zu tragen.
Sollten Sie zwischenzeitlich einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, bitten wir Sie, dieses Schreiben als gegenstandslos zu betrachten.
In der Hoffnung, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung doch noch vermieden wird, verbleiben wir"
Fazit:
Beauftragen Sie einen Anwalt!
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