6 Verstöße - 20.000 EUR Streitwert - LG Hamburg, Urteil vom 08.03,2010, 406 O 5/10

Internet, IT und Telekommunikation
03.04.20101034 Mal gelesen
Die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen birgt Gefahren in sich. Klauseln können nicht nur unwirksam sein, sondern sogar auch wettbewerbswidrig. Daher sollten Sie stets rechtssichere AGB verwenden, sowie eine korrekte Widerrufsbelehrung. Ein Händler hatte leider fehlerhafte AGB und auch eine teilweise unzutreffende Widerrufsbelehrung. Das LG Hamburg erließ nun folgenes Urteil:


 

"erkennt das Landgericht Hamburg, Kammer 06 für Handelssachen durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht (?)

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 859,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.7.2009 zu zahlen.

II. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden, der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestellten Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren), zu unterlassen,

1. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Auto- Ersatz- & Reparaturteile mit privaten Endverbrauchern

a) die Klausel "Sämtliche Angebote sind freibleibend" zu verwenden, wie bei dem Artikel mit der Artikelnummer XXXXX geschehen;

b) auf der Auktionsplattform eBay über den Beginn der Widerrufsfrist wie folgt zu belehren: "Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben." wie bei dem Artikel mit der Artikelnummer XXXXX geschehen;

c) auf der Auktionsplattform eBay eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung zu nennen, wie bei dem Artikel mit der Artikelnummer XXXXX geschehen;

d) auf der Auktionsplattform eBay in den Widerrufsfolgen nachfolgende Angaben zu machen: "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben." sofern nicht eine vertragliche Regelung hierzu bereitgehalten wird, wie bei dem Artikel mit der Artikelnummer XXXXX geschehen;

e) nachfolgende Klausel zu verwenden:

"(1) Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Im Falle von äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.

(2) Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies XXXXX  innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung oder aber zumindest binnen 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so sicher zu stellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtszeitig geltend gemacht werden.

(3) Der Kunde wird XXXXX nach besten Kräften unterstützen, soweit dieser Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht."

2. im Fernabsatz über das Internet im geschäftlichen Verkehr mit dem Endverbraucher Angebote von Waren aus dem Sortiment Auto- Ersatz- & Reparaturteile zu veröffentlichen oder zu unterhalten, oder zur Abgabe solcher Angebote aufzufordern, ohne den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in deutlich gestalteter Form über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes, sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerrufs zu erklären ist, und die Rechtsfolgen zu informieren, wie aus der Anlage 3 ersichtlich ist.

III. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 666,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.9.2009 zu zahlen.

IV. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites nach einem Streitwert von 20.000,00 € zu tragen, §§ 92 Abs. 2 Nr. 1 269 Abs. 3 ZPO.

V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar."


Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter: http://www.abmahnberatung.de

Übrigens: Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher und übernehmen selbstverständlich auch das volle Haftungsrisiko. AGB Erstellung, AGB Prüfung, AGB Überprüfung, AGB Neuerstellung, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung, Datenschutzerklärung. Sprechen Sie uns an!

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