Sehr geehrte(r) Frau/Herr Mustermann,
die als Anlage beigefügte E-Mail habe ich am ????? von Ihnen an meine E-Mail-Adresse ????? erhalten.
Die Werbung mit elektronischer Post nimmt in der heutigen Zeit leider einen sehr hohen Stellenwert ein. Elektronische Post ist bekanntlich jede über ein öffentliches Kommunikationsnetzt verschickte Text-, Sprach-, Ton- oder Bildnachricht, die im Netz oder im Endgerät des Empfängers gespeichert werden kann, bis sie von diesem angerufen wird.
Bekannter als der Begriff der elektronischen Post ist der gleichbedeutende Begriff der E-Mail (Electronic Mail).
Die Funktionsweise ist denkbar simpel: Der elektronische Datenaustausch findet über einen Dienstanbieter (Provider) statt. Der Teilnehmer benötigt einen mit individueller Adresse ausgestatteten elektronischen Briefkasten (Mailbox), der ihm von seinem Dienstanbieter zur Verfügung gestellt wird. Dieser Dienstanbieter unterhält einen ständig erreichbaren Mailserver. Der Absender einer Botschaft übermittelt sie elektronisch an seinen Anbieter. Dieser leitet sie an den Anbieter des Adressaten weiter. Bei ihm wird die Botschaft gespeichert.
Der Adressat kann die ihm zugeordnete Mailbox unter Verwendung eines Geheimcodes abfragen und die eingegangenen, zunächst nur mit Absender und Betreff gekennzeichneten Mitteilung entweder löschen oder auf seinen Rechner übertragen.
Die E-Mailwerbung ist im Vergleich zu anderen Werbemittel billiger, schneller, arbeitssparender und gezielter einsetzbar. Gerade dies macht das Medium der E-Mail-Werbung für die werbende Wirtschaft interessant. Allerdings stellt mittlerweile die Versendung von Werbe-E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers (Spamming) eine regelrechte Landplage dar.
Bei unverlangter E-Mailwerbung gegenüber Gewerbetreibenden kommt eine entsprechende Haftung unter dem Gesichtspunkt des rechtswidrigen Eingriffs in das Recht am Unternehmen in Betracht. Dafür reicht bereits eine einmalige unverlangte Zusendung aus. Denn der Zeit- und Kostenaufwand für das aussortieren einer einzigen Werbe-E-Mail mag zwar geringfügig sein, zumal wenn der Werbecharakter bereits aus dem Betreff erkennbar ist. Jedoch ist mit dem Umsichgreifen dieser Werbeart zu rechnen, wenn die Zusendung im Einzelfall zulässig ist.
Die ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten abgeschickte E-Mail-Werbung stellt nach der gesetzlichen Regelung in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stets eine unzumutbare und damit unzulässige Belästigung dar.
Auch ich habe niemals in den Erhalt von Werbe-E-Mails durch Sie eingewilligt.
Bitte entfernen Sie meine E-Mail-Adresse aus Ihrem E-Mail-Verteiler und unterlassen es künftig, im geschäftlichen Verkehr Werbe-E-Mails an Adressaten zu versenden, ohne dass diese zuvor in den Erhalt dieser E-Mails eingewilligt haben.
Aufgrund vorgenannter Ausführungen stehen mir Unterlassungsansprüche gegen Sie zu. Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Widerholungsgefahr wird nach Erstbegehung vermutet und kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden. Eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung füge ich bei. Ich wäre mit Abgabe dieser Unterlassungserklärung einverstanden.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese muss aber dazu geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Schritte gebe ich Ihnen daher Gelegenheit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eingehend an die im Briefkopf angegebene Anschrift bis spätestens zum
???, den ???, ??? Uhr
abzugeben. Sollte vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, so werde ich gerichtliche Schritte einleiten müssen. Wird von einen eine Unterlassungserklärung abgegeben, ist die Angelegenheit erledigt.
Mit freundlichem Gruß
Herr / Frau Mustermann
Den Musterbrief samt vorformulierter Unterlassungserklärung können Sie hier als Word-Dokument herunterladen:
Senden Sie dem Versender der Werbe-E-Mail diesen Brief zu. Gibt er die Unterlassungserklärung ab, dann betrachten Sie die Sache als erledigt. Andernfalls kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, z.B. eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.
Sie haben eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage erhalten und wollen das ganze schnell und kostengünstig abwickeln? http://www.abmahnberatung.de/
Übrigens: Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher und übernehmen selbstverständlich auch das volle Haftungsrisiko. AGB Erstellung, AGB Prüfung, AGB Überprüfung, AGB Neuerstellung, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung, Datenschutzerklärung. Sprechen Sie uns an!
http://www.shopsicherheit.de/index.php