6 Verstöße = 25.000 EUR Streitwert - LG Bochum, I-17 O 156/09, Beschluss vom 14.12.2009

Internet, IT und Telekommunikation
02.02.2010877 Mal gelesen
Wissen Sie, welche Informationspflichten es im Onlinehandel alle zu beachten gibt? Glauben Sie, alle Informationspflichten einzuhalten? Geben Sie an, wie der Vertrag zustande kommt? Teilen Sie mit, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von Ihnen gespeichert wird und dem Kunden zugänglich ist? Sind Ihre Versandkosten transparent angegeben? Falls nein, oder Sie sich unsicher sind, sollten Sie sich beraten lassen. Ein gewerblicher Verkäufer hatte es leider versäumt, seinen Onlinehandel rechtlich auf dem Laufenden zu halten. Ein Mitbewerber nahm dies zum Anlass, insgesamt 6 Verstöße abzumahnen und nachfolgende einstweilige Verfügung zu erwirken:

"Wird im Wege der einstweiligen Verfügung -wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden der Kammer allein- gemäß §§ 935, 940, 937 Absatz 2, 944, 91, 890 ZPO, §§ 3, 4, 5, 8, 12 UWG

angeordnet:

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,-- und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, im Wettbewerb handelnd als Unternehmer gegenüber Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen im Internet Autoteile anzubieten und dabei
  


a) eine Garantie einzuräumen, ohne dabei alle wesentlichen Angaben zu machen, die für die Geltendmachung der Garantieansprüche erforderlich sind und ohne zugleich zu belehren, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte davon unberührt bleiben;

b) zu werben: ?Ventilschaftdichtung Satz Ford Escort Fiesta Sierra etc. zertifiziert nach DIN ISO 9000/9001", obwohl der Artikel nicht zertifiziert ist;

c) keine Angaben zu machen, wie der Vertrag zustande kommt;

d) keine Angaben dazu zu machen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ober dem Kunden zugänglich ist;

f) widersprüchliche Angaben zu den Versandkosten zu machen;

g) innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen vorzusehen, dass die Vertragsparteien verpflichtet sind, an einer wirtschaftlich vergleichbaren Regelung mitzuwirken, wenn dies geschieht wie folgt: ?Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Regelung eine solche zu vereinbaren, die der mit diesem Vertrag beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt. Soweit dieser Vertrag keine Regelungen trifft, gelten die gesetzlichen Bestimmen.";


geschehen wie aus den Anlagen AS 2, AS 3, AS 8 und AS 9 der Antragsschrift ersichtlich.

Der Antragsgegner hat 6/7 der Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Antragstellerin hat 1/7 der Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,-- € festgesetzt."


 

Fazit:
Beugen Sie Abmahnungen vor. Eine Beratung ist wesentlich günstiger, zeitsparender und mit weniger Stress verbunden, als ein derartiges Verfügungsverfahren.

Ist Ihr Onlinehandel rechtssicher? Wann haben Sie zuletzt Ihre AGB überarbeiten lassen? Verfügen Sie überhaupt über AGB?

Mein Ziel ist Ihr rechtssicherer Onlinehandel, damit Sie vor Abmahnungen der Konkurrenz geschützt sind. Lassen Sie es erst gar nicht dazu kommen.



Sie haben eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage erhalten und wollen das ganze schnell und kostengünstig abwickeln? http://www.abmahnberatung.de

Übrigens: Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher und übernehmen selbstverständlich auch das volle Haftungsrisiko. AGB Erstellung, AGB Prüfung, AGB Überprüfung, AGB Neuerstellung, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung, Datenschutzerklärung. Sprechen Sie uns an!

http://www.shopsicherheit.de/index.php