Wert des Streitgegenstandes bei 5 Verstößen: 30.000 EUR LG Bochum I-14 O 205/08

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02.02.20101014 Mal gelesen
Im Wege der einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Bochum mit Beschluss vom 07.11.2008, Geschäftsnummer I-14 O 205/08 angeordnet:

"Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 ? und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Auto-Ersatz- & - Reparaturteile mit privaten Endverbrauchern auf der Auktionsplattform eBay wie in der Auktion mit der Artikelnummer XXXXX geschehen;

1. 
mit dem nachfolgenden Hinweis zu werben:
?AKTION: jede Kunde erhält ein Geschenk der Fa. XXXXX";

 

2.  mit nachfolgender Angabe zu werden:
?UVP ca. 650,-- EURO";

3.  die nachfolgende Klausel zu verwenden:
?Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons ?Bestellung abschließen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande:. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.",

4. 
den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die nach § 312 c Abs. 1 BGB iVm. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVO erforderlichen Angaben (nämlich das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes, sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf ZU erklären ist, und die Rechtsfolgen) in einer dem eingesetzten Kommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu informieren, nämlich

a)  über den Beginn der Frist wie folgt zu belehren: ?Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform.";

b) in den Widerrufsfolgen Angaben zum Wertersatz zu machen, ohne darauf hinzuweisen, dass für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung kein Wertersatz geleistet werden mus.

Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000,-- ? festgesetzt."

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